Mehr Geld wenn es kracht
Mehr zum Thema: Haftpflicht, Schadensersatz, Schadenersatz, Verkehrsrecht, Schmerzensgeld, ArzneimittelNeues Schadenersatzrecht tritt ab August 2002 in Kraft
Eine Gesetzesänderung zum 01. August 2002 verbessert die Stellung von Kindern und Unfallopfern im Straßenverkehr ganz erheblich. In einer Woche tritt das Gesetz zur Änderung des Schadenersatzrechts in Kraft, das der Bundestag am 18. April 2002 verabschiedet hat. Mit der Änderung wird die Ausweitung des Schmerzensgeldes, eine Anhebung der Haftungshöchstgrenzen bei der Straßenverkehrs- und Gefahrguttransporthaftung sowie eine verschärfte Haftung bei Arzneimittelschäden erreicht.
Die einzelnen Neuerungen des Schadenersatzrechts finden Sie auf den folgenden Seiten.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Mehr Geld wenn es kracht Seite 2: Kinder unter zehn Jahren haften im Straßenverkehr nicht Seite 3: Schmerzensgeld ohne Verschulden Seite 4: Verbesserung der Ersatzansprüche von Insassen bei Unfällen Seite 5: Mehrwertsteuererstattung nur bei Nachweis der Reparatur Seite 6: Erhöhung der Haftungssummen bei der Gefährdungshaftung im Straßenverkehr Seite 7: Arzneimittelhaftung