Silvester feiern, Feuerwerk und Schadensersatz

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Böllern ohne Reue - Wer zahlt bei Schäden?

Jedes Jahr ereignen sich in der Silvesternacht zahlreiche Unfälle und Wohnungsbrände mit zahlreichen Feuerwehreinsätzen. Der Grund: Viele gehen mit Feuerwerk leichtsinnig um und verursachen Schäden, die teuer werden können – wie etwa ein fehlgeleiteter Böller, der in einer Wohnung oder auf einem Auto landet.

Private Haftpflichtversicherung

Wenn ein Gast auf einer Silvesterparty im Wohngebäude einen Knaller anzündet und aus Versehen einen Schaden anrichtet, kommt die private Haftpflichtversicherung dafür auf – sogar für Fälle, bei denen andere Personen verletzt werden. Wer für solche Situationen keine Versicherung abgeschlossen hat, muss die Kosten selbst tragen!
Wichtig ist: Die Versicherung zahlt nur, wenn nicht vorsätzlich gehandelt wird. Die Versicherer prüfen genau, inwieweit der Schaden selbst verschuldet oder ob grob fahrlässig gehandelt wurde. In diesem Fall kann die Versicherung den Schadensersatz verweigern oder nur teilweise übernehmen. Eltern mit minderjährigen Kindern müssen besonders aufpassen: Wenn sie ihre Kinder mit Böllern unbeaufsichtigt lassen, verletzen sie ihre Aufsichtspflicht. Damit verhalten sie sich grob fahrlässig.

Hausratversicherung

Verursacht eine gezündete Rakete einen Wohnungsbrand, bei dem Feuer und Löschwasser Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Vorhänge und Teppiche oder auch Kleidung zerstören, tritt die Hausratversicherung ein.

Wohngebäudeversicherung

Beschädigt eine abgefeuerte Silvesterrakete direkt Teile eines Hauses, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Aufgepasst – die Versicherung entschädigt nur die Fälle, bei denen der Versicherte den Schaden nicht selbst verursacht und der Verantwortliche unerkannt bleibt.

Kfz-Kaskoversicherung

Wird das eigene Auto durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, greift die Kaskopolice. Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden wie Kratzer im Lack, zerbrochene Scheiben oder einen Autobrand auf. Das Gute dabei ist: Es kommt nicht zu einer Rabattrückstufung, obwohl die Versicherung den Schaden reguliert. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, erhält darüber hinaus Schadensersatz, wenn das eigene Auto am Silvesterabend mutwillig beschädigt wird, der Schuldige jedoch nicht ermittelt werden kann.