Starker Ast stürzt auf PKW

Mehr zum Thema: Haftpflicht, Schadensersatz, Verkehrssicherungspflicht
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Frage:
Ein starker Ast einer Trauerweide stürzte auf meinen PKW. Bekomme ich meinen Schaden ersetzt?

Antwort:
Das hängt davon ab, ob der Grundstückseigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst die Überprüfung des Grundstücks sowie der darauf stehenden Gebäude, Bäume etc. auf mögliche Gefahrenquellen. Bei Bäumen ist in der Regel eine halbjährige Sichtkontrolle durchzuführen. Sind dabei Mängel am Baum feststellbar, muss eine Untersuchung durch Fachleute veranlasst werden. In Ihrem Fall kommt es also darauf an, ob der Grundstückseigentümer
• eine halbjährliche Sichtkontrolle durchgeführt hat
• die Sichtkontrolle ordnungsgemäß war, er also etwaige Schadstellen, wie kranke Astabschnittsstelle, Wundflächen nicht übersehen hat
• und erforderlichenfalls eine fachmännische Überprüfung veranlasst hat.

Patrick J.M. Junge-Ilges
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Mainzerhofstraße 1
99084 Erfurt
Tel: +49 (0)361 / 3 40 28-0
Web: http://www.ra-junge-ilges.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Wirtschaftsrecht, Medizinrecht, Haftpflichtrecht, Verkehrszivilrecht

Hat er diese Pflichten verletzt und wäre dadurch der Unfall vermeidbar gewesen, hat er Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen.“

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