Wenn der Frisör für die Haarfarbe haftet!

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Ein Frisör haftet einem Model für entgangenen Verdienst, wenn die Haare statt gold-braun einen Rotstich aufweisen.

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 14.07.2017 zum Aktenzeichen 4 O 381/16 entschieden, dass ein Model vom Friseur Schadensersatz verlangen kann, wenn ihre Haare trotz mehrerer Nachbesserungsversuche nicht die gewünschte Haarfarbe haben.

Das Model und die Haare

Eine junge Frau, die hauptberuflich als Model arbeitet, ließ sich bei einem Kölner Frisör die Haare färben. Doch das ging in die Hose. Die gewünschte Haarfarbe "braun-gold" wurde zu einem Rotstich. Auch zwei Versuche, die Haarfarbe noch zu retten, missglückten.

Jens Usebach
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Infolge der missglückten Haarfarbe erhielt das Model keine Aufträge mehr, die Haare waren durch die Prozedur auch nicht mehr zu retten und konnten keine andere Farbe mehr aufnehmen. Zudem litt das Model unter ihrer missglückten Haarfarbe seelisch.

Rot ist nicht gold-braun

Das Gericht gab dem Model recht und sprach ihr Schadensersatz zu, denn Haare mit einem Rotstich sind eben keine Haare mit einem braun-gold-Ton und deshalb mangelhaft. Auch die vom Frisör probierten Nachbesserungsversuche sind gescheitert.

Der Frisör hat dem Model deshalb nun den Schaden (Verdienstausfall) zu ersetzen, der ihr dadurch entstanden ist, dass sie infolge der missglückten Haarfärbe-Aktion keine Model-Aufträge mehr erhielt.

Das Landgericht Köln sprach ein Grundurteil (Feststellung)

Folgeprozess

Das Model muss dem Frisör nun in einem Folgeprozess beweisen, welche Aufträge sie infolge der missglückten Färbeaktion nicht erhielt. Das Model muss sodann auch konkret befziffern, wie hoch die Vergütung für den nicht erhaltenen Auftrag gewesen wäre.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.