Aufteilungsplan: welche Bedeutungen haben Architekteneintragungen
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Findet sich in einem Aufteilungsplan ein Architekten Nutzungsvorschlag (hier: Cafe), kann dieser in der Regel nicht als Vereinbarung der Wohnungseigentümer zum Gebrauch nach § 15 Abs. II WEG ("Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter") verstanden werden. (BGH, Urteil vom 15.01.2010-V ZR 40/09)
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seit 2010
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Miet- und Pachtrecht, Maklerrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrszivilrecht
Es handelt sich allenfalls um einen bloßen Nutzungsvorschlag, sodass der Wohnungseigentümer nicht an diese Nutzungseinschränkung gemäß Plan gebunden ist. Ausnahmen sind nur denkbar, wenn es diesbezüglich in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung Hinweise gibt, die eine Nutzung nur nach dem im Plan genannten Nutzungsvorschlag des Architekten erlaubt ist.
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Rechtsanwältin
Constanze Becker
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
München