Aufteilungsplan: welche Bedeutungen haben Architekteneintragungen

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Aufteilungsplan

Findet sich in einem Aufteilungsplan ein Architekten Nutzungsvorschlag (hier: Cafe), kann dieser in der Regel nicht als Vereinbarung der Wohnungseigentümer zum Gebrauch nach § 15 Abs. II WEG ("Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter") verstanden werden. (BGH, Urteil vom 15.01.2010-V ZR 40/09)

Constanze  Becker
Partner
seit 2010
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Brienner Str. 25
80333 München
Tel: 089/ 638 56 328
Web: http://www.kanzleibecker.com
E-Mail:
Miet- und Pachtrecht, Maklerrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrszivilrecht

Es handelt sich allenfalls um einen bloßen Nutzungsvorschlag, sodass der Wohnungseigentümer nicht an diese Nutzungseinschränkung gemäß Plan gebunden ist. Ausnahmen sind nur denkbar, wenn es diesbezüglich in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung Hinweise gibt, die eine Nutzung nur nach dem im Plan genannten Nutzungsvorschlag des Architekten erlaubt ist.