Das Verbraucherinsolvenzverfahren

Mehr zum Thema: Insolvenzrecht, Insolvenz, Verbraucherinsolvenz, Restschuldbefreiung, Wohlverhaltensperiode
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Nicht nur die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Betroffen waren hier auch nicht mehr nur klein- oder mittelständige Unternehmen, wie dies der Fall Holzmann gezeigt hat. Auch die Zahl der Menschen ist deutlich gestiegen, die ihren privaten finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

Die Gründe für eine Überschuldung sind dabei vielfältig. Oft fangen private finanzielle Probleme mit der Insolvenz eines Unternehmens an. Viele oder gar alle Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz, Geld für Abfindungen ist nicht mehr vorhanden. Zum Teil wurden die Mitarbeiter über Monate hinweg wegen der ausstehenden Lohn- und Gehaltszahlungen vertröstet. Dies immer in der Hoffnung, dass sich das Blatt noch wenden würde. Bereits in dieser Zeit häufen sich dann schon Schulden an, Telefonrechnungen werden nicht mehr bezahlt, Mietrückstände entstehen oder aber die Raten für ein Darlehen können nicht mehr aufgebracht werden. Aber auch eine Scheidung, der plötzliche Tod, ein Unfall oder eine schwere Krankheit können die Auslöser für eine finanzielle Krise sein. Dies zeigt schon, dass die Betroffenen ihre Situation oftmals nicht selbst verschuldet haben. Letztlich ist es aber auch egal, warum sich der Schuldenberg angehäuft hat. Viel wichtiger ist es, diesen Schuldenberg wieder los zu werden und so sein Leben wieder in den Griff zu bekommen.

Olaf Matlach
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Doch da fangen die Probleme schon wieder an, die Frage nach dem Wie?
An dieser Stelle sei bereits eindringlich vor Angeboten in den Tageszeitungen wie etwa "Bargeld sofort" oder "Darlehen auch ohne Schufa-Auskunft" gewarnt. Dies sind häufig unseriöse Anbieter, die den Schuldenberg nur weiter anwachsen lassen, statt ihn dauerhaft abzubauen. Ebenso unseriös wirken oft diejenigen Anbieter, die sofort Geld oder Gebühren verlangen, noch bevor ein Euro geflossen ist. Denn wäre der Schuldenabbau tatsächlich so einfach, so würde doch wohl jeder Betroffene von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Auch wenn derartige Angebote auf den ersten Blick verlockend klingen, Finger weg.

Wirklich dauerhaft hilft nur die Durchführung eines so genannten Verbraucherinsolvenzverfahrens. Dieses Verfahren bietet überschuldeten Privatleuten die Möglichkeit, sich dauerhaft aus der Schuldenfalle zu befreien.
Insolvenz meint dabei Zahlungsunfähigkeit. Der Betroffene ist einfach nicht mehr in der Lage, seine laufenden finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Er verdient weniger, als er eigentlich ausgeben muss bzw. müsste. Insolvenz ist dabei gleichbedeutend mit den umgangssprachlich verwendeten Worten Konkurs oder Pleite. Gelegentlich fällt in diesem Zusammenhang auch der Begriff Privatinsolvenz. Dies alles meint sinngemäß das gleiche: eine Privatperson bzw. ein Verbraucher ist zahlungsunfähig.
Die Kosten eines solchen Verfahrens sind in der Regel vergleichsweise gering. Denn das Verfahren wurde gerade für diejenigen geschaffen, die eben kein Geld mehr haben.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren selbst verläuft in mehreren Stufen.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Seite  2:  1.Stufe: Das außergerichtliche Verfahren
Seite  3:  2.Stufe: Das gerichtliche Verfahren
Seite  4:  3.Stufe: Restschuldbefreiung
Seite  5:  Eidesstattliche Versicherung
Seite  6:  Fazit