Ende 2024 droht bei UDI die Verjährung

Mehr zum Thema: Insolvenzrecht, UDI, Schadensersatz, Verjährung, Insolvenz, Vermittler
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Schadensersatz außerhalb des Insolvenzverfahrens kann in vielen Fällen nur noch bis Ende des Jahres geltend gemacht werden

Es gibt vielleicht doch noch Hoffnung für Anlegerinnen und Anleger bei der Firmengruppe UDI.

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat im April 2024 einem UDI-Anleger Schadensersatz in Höhe von knapp 10.000 Euro zugesprochen (Az. 8 U 1614/23).

Hintergrund ist die Insolvenz einer UDI-Gesellschaft, bei der der Anleger ein Nachrangdarlehen investiert hatte. Das Gericht stellte fest, dass der Verkaufsprospekt nicht ausreichend über die Risiken eines Nachrangdarlehens, insbesondere das Risiko eines Totalverlustes, informierte. Dies öffnet die Tür für viele weitere betroffene Anleger, die in UDI-Projekte investiert haben.

Was bedeutet dieses Urteil für Sie als Anleger?

Unsere Kanzlei, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, sieht in diesem Urteil einen wichtigen Meilenstein. Betroffene Anleger, die durch die Insolvenz von UDI-Gesellschaften Verluste erlitten haben, können nun auf Schadensersatz hoffen, wenn in den Verkaufsprospekten wesentliche Informationen zu den Risiken der Anlage fehlten oder irreführend dargestellt wurden.

Das OLG Dresden stellte klar, dass Verkaufsprospekte alle wesentlichen Informationen für eine fundierte Anlageentscheidung enthalten müssen. Im Fall der UDI-Gesellschaft wurden die Risiken eines Nachrangdarlehens nicht ausreichend und deutlich erklärt. Besonders der mögliche Totalverlust wurde nicht ausreichend betont, was dazu führte, dass der Anleger Anspruch auf Rückzahlung seines Darlehens erhielt.

Unsere Kanzlei setzt insbesondere auf Klagen gegen die Vermittlerin der UDI-Anlagen, die UDI GmbH. Auch gegen diese ist das Urteil nach unserer Auffassung verwertbar. Denn auch die Vermittlerin muss Fehler im Prospekt gegen sich gelten lassen.

Wie können Sie Ihre Rechte durchsetzen?

Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung für Anleger, die in UDI-Projekte investiert haben. Wir prüfen für Sie, ob der Verkaufsprospekt der Anlage fehlerhaft war und ob Sie ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz haben. Wichtig ist, dass viele dieser Ansprüche am Ende des Jahres 2024 verjähren könnten. Daher sollten Sie handeln, um Ihre Rechte zu wahren. Wir haben bereits Klagen gegen die UDI GmbH laufen uns sind tief in das Insolvenzverfahren der UDI-Gruppe eingearbeitet.