Entwicklung/Stand Privatinsolvenzen & Verbraucherinsolvenzen nach Reform 2014
Mehr zum Thema: Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Verkürzung, 2014, RestschuldbefreiungIm Jahr 2014 wurde ein verkürztes Privat-/Verbraucherinsolvenzverfahren eingeführt - die jüngsten Entwicklungen (2015) in der Insolvenz-Beratungspraxis
Ein erstes Zwischenfazit zum Stand der Insolvenzrechts-Reform (2014): Trotz der Verkürzung der Verbraucherinsolvenzverfahren von 6 auf 3 Jahre (bei Erreichen einer Mindestquote von 35%) sind laut dem Bundesamt für Statistik die Anmeldezahlen rückläufig. Demgegenüber hat die Creditreform in ihrem Schuldneratlas 2014 veröffentlicht, dass die Überschuldung der Privaten Haushalte in Deutschland zunimmt.
Der Infodienst Schuldnerberatung fragt sich, woran die “unspektakuläre Annahme” der Reform 2014 liegt und nennt folgende Punkte:


seit 2005
22765 Hamburg
Tel: 040-348 378 88
Web: https://insolvenz-news.de/insolvenzanwalt-insolvenzverwalter-hamburg/
E-Mail:
- Überlastung der Schuldnerberatungsstellen, die – auch wegen ständig neuer Aufgaben – nicht „nachliefern“ können
- die Schuldner fürchten die im Insolvenzverfahren höhere Kontrolldichte (Verschärfung der Versagungsgründe für eine Restschuldbefreiung) oder
- Zunahme der Anzahl der außergerichtlichen Einigungen.
Nach meiner Erfahrung in der Beratungspraxis sind alle vom Infodienst Schuldnerberatung genannten Gründe zutreffend. Immer mehr Verschuldete melden sich in meiner Kanzlei und klagen über die langen Wartezeiten bei Schuldnerberatungsstellen (dies gilt für Hamburg – aber auch bundesweit habe ich hohe Zuläufe).
Es hat sich aber auch herumgesprochen, dass es Alternativen zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren oder zum Privatinsolvenzverfahren (also sog. Regelinsolvenz) bei Selbständigen/Unternehmern gibt: Erfreulicherweise erkennen immer mehr Betroffene die in vielen Fällen bessere außergerichtliche Regulierungsmöglichkeit. Der hohe Abschluss von außergerichtlichen Einigungen/Vergleichsverfahren führt natürlich dazu, dass Insolvenzverfahren dann nicht mehr notwendig sind.
Eine positive Tendenz: Die Anzahl der Privatinsolvenz-Verfahren ist rückläufig und die Zahl der erfolgreichen Vergleichsverfahren (außergerichtliche Einigungen) nimmt zu.
Insofern ist nach meiner Bewertung der Rückgang der Anzahl der Privatinsolvenz-/Verbraucherinsolvenz-Verfahren erfreulich und spricht dafür, dass zwar nicht die Reform des Gesetzgebers zur Privatinsolvenz erfolgreich war, letztlich jedoch aber die Wege zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung erfolgversprechend sind.
Weitere Informationen über die Alternativen zur Insolvenz und auch Insolvenzberatung können meine Leser über eine Nachricht oder das Kontaktformular erhalten.
Wirtschaftsrecht/Insolvenzrecht
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Tel.: 040-348 378-88

Verstehe ich das richtig?
Viele Grüße
Ronny Dreier
Bilanzbuchhalter
http.//www.masseunzulänglichkeit.de
Ein Gläubigervergleich ist nach meinen Feststellungen jedoch in den meisten Fällen der bessere Weg in die Schuldenfreiheit – zumindest sollte man es versuchen.
Nach meiner Erfahrung kann man dadurch – wenn die Vergleichsverfahren professionell durchgeführt werden – viele Insolvenzen vermeiden. Und auch bei den Gläubigern hat sich herumgesprochen, dass Privatinsolvenzen/Verbraucherinsolvenzen nur zu Quoten von statistisch 0-5% führen. Oft verdienen nur die Insolvenzverwalter/Treuhänder (die vorab die Vergütung entnehmen) etwas…
Entsprechend gehen die Insolvenzfälle für Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz erfreulicherweise zurück.
Herzlichen Dank - bei wem auch immer dafür.