Grundzüge der Insolvenzanfechtung

Mehr zum Thema: Insolvenzrecht, Insolvenz, Insolvenzanfechtung, Insolvenzverwalter
2,33 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
3

Die Insolvenz eines Geschäftspartners kann auch zu einer eigenen Haftung führen. Der Insolvenzverwalter hat die Möglichkeit bestimmte Zahlungen im Wege der Insolvenzanfechtung zurückzufordern.

Es gehört zu den Aufgaben eines Insolvenzverwalters, den Zahlungsverkehr des insolventen Unternehmens unter dem Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung zu überprüfen. Ist eine Anfechtbarkeit zu bejahen, so wird der Insolvenzverwalter von dem betroffenen Geschäftspartner die Rückzahlung verlangen.

Hintergrund der Insolvenzanfechtung

Durch die Insolvenzanfechtung sollen rechtswidrige Vermögensverschiebungen rund um die Insolvenz zugunsten aller Insolvenzgläubiger rückgängig gemacht werden. Derartige Vermögenstransfers finden häufig in zeitlicher Nähe zum Insolvenzantrag statt, erfolgen unentgeltlich oder betreffen nahestehende Personen der Insolvenzschuldnerin.

Bernd Fleischer
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
Tel: 040 / 414 37 59 00
Web: http://www.rosepartner.de
E-Mail:
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Recht anderer Staaten Polen

Die zu beachtenden Anfechtungsfristen unterscheiden sich erheblich. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Anforderungen an eine Insolvenzanfechtung umso höher sind, je weiter zurück die betreffende Vermögensschiebung zurückliegt.

Die Tatbestände der Insolvenzanfechtung sind komplex und unübersichtlich. Darüber hinaus werden sie zum Teil auch durch eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen überlagert.

Wann ist eine Insolvenzanfechtung möglich?

Liegt keine Schenkung vor und wurden die Insolvenzgläubiger nicht vorsätzlich benachteiligt, kommt es im Rahmen normaler Vertragsverhältnisse für die Anfechtbarkeit darauf an, ob die Leistung des insolventen Unternehmens vertragsgemäß erfolgt ist. In diesem Fall kommt eine Insolvenzanfechtung regelmäßig nur in Betracht, wenn das Unternehmen bereits zahlungsunfähig war und der Leistungsempfänger davon wusste.

Nicht vertragsgemäße Leistungen können immer angefochten werden, wenn sie im letzten Monat vor dem Insolvenzantrag erfolgt sind. Ferner sind sie auch anfechtbar, wenn sie innerhalb von drei Monaten vor dem Insolvenzantrag erfolgt sind und bereits Zahlungsfähigkeit vorlag oder dem Gläubiger die Gläubigerbenachteiligung bekannt war.

Längere Anfechtungsfristen gelten für unentgeltliche Leistungen und vorsätzliche Gläubigerbenachteiligungen. Hier gelten Anfechtungsfristen von vier bzw. sogar zehn Jahren vor Insolvenzantragstellung.

Vorsorge gegen eine Insolvenzanfechtung

Den Risiken einer Insolvenzanfechtung kann in erster Linie durch sorgfältige Auswahl der Vertragspartner begegnet werden. Bei Bedenken in Bezug auf die Bonität, sollte der Vertragsschluss im Zweifel unterbleiben.

Anderenfalls wäre anhand des konkreten Falles zu prüfen, ob sich die Insolvenzanfechtungsrisiken auf andere Weise vermeiden lassen. Denkbar wäre insoweit die Implementierung von entsprechenden Sicherungsmechanismen, Frühwarnsystemen und Kündigungsrechten.

Strategie bei der Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen

Sollte eine Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Insolvenzanfechtung bevorstehen oder bereits erfolgt sein, gilt es die Möglichkeiten der Rechtsverteidigung unter Einbindung strategischer Überlegungen zu prüfen. In erster Linie ist der betreffende Sachverhalt möglichst umfassend aufzuklären, um mögliche Schwachpunkte des Anspruchs zu identifizieren.

Je nach Rechtslage sollte zudem überlegt werden, ob eine möglichst außergerichtliche Verhandlung über die erhobenen Ansprüche in Betracht kommt. In der Regel werden sich Gesichtspunkte finden, die den Anspruch jedenfalls erschüttern. Der Insolvenzverwalter ist emotional nicht vorbelastet und wird sich sachlichen Argumenten in der Regel nicht verschließen.

Weiter Informationen zur Insolvenzanfechtung finden Sie auch unter: www.rosepartner.de/anfechtung-insolvenzverwalter.html

ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
Hamburg - Berlin - München - Frankfurt - Köln, Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Steuerrecht, Erbrecht und Familienrecht
www.rosepartner.de