Insolvenzberatung wegen Corona-Epidemie
Mehr zum Thema: Insolvenzrecht, Corona, wirtschaftliche, Krise, Insolvenz, Insolvenzanwalt, CoronavirusVorsorge wegen der restriktiven Maßnahmen aufgrund des Corona-Virus
In den letzten Tagen erreichen mich viele Anrufe und Zuschriften aufgrund der Umsatzeinbrüche – ausgelöst durch die rigiden Maßnahmen der Behörden und die ausgelösten Ängste.
Folgen der Corona-Maßnahmen: Umsatzeinbrüche – Liquiditätsverlust – wirtschaftliche Krise
Wirtschaftliche Folgen sind bei Dienstleistern von Freiberuflern wie Heilpraktikern, Seminaranbietern, in der Gastronomie, bei Reiseveranstaltern und vielen weiteren Unternehmern bereits jetzt spürbar und werden sich weiter verschlimmern.


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Die Umsätze brechen branchenübergreifend ein und die Fixkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, Mieten und Lohnkosten werden weiterhin fällig. Wenn die Liquidität gering ist, droht die Zahlungsunfähigkeit und damit Insolvenzreife – bei GmbHs einhergehend die Insolvenzantragspflicht mit ausgelöster (strafbewehrter) persönlicher Haftung. Einzelunternehmer, OHGs, KGs und Freiberufler haften sowieso persönlich – der geschäftliche und der persönliche Bereich sind nicht getrennt.
Vorsorgende Insolvenzberatung – insolvenzvermeidende Maßnahmen
Bevor wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eine Insolvenz droht oder eintritt, rate ich zu präventiven Maßnahmen und Interventionen, wie sie in der Wirtschaftsmediation üblich sind: Eine rechtzeitige Aufnahme des Dialogs mit den (potentiellen) Gläubigern und Insolvenzberatung zur Vermeidung von Risiken, die mit einem Insolvenzverfahren einhergehen können.
Das betrifft Geschäftsführer von GmbHs, Vorstände von Vereinen, aber auch Selbständige und Freiberufler wegen ihrer persönlichen Haftung.
Im Sinne einer zeitnahen Information und Krisenintervention vergebe ich kurzfristige Telefon- oder Skypetermine – nehmen Sie einfach über das Kontaktformular Kontakt auf.
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