Privatinsolvenz: kann ich mein Auto behalten?

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Der PKW in der Privatinsolvenz ist ein viel gefragtes Thema es gibt Begründungen und Wege, das Auto behalten zu können

In vielen Fällen, in denen ich zur Schuldenbereinigung oder geordnete Begleitung ins Insolvenzverfahren berate, geht es darum, auch für das Auto eine praktische Lösung zu finden.

Es gibt verschiedene Fallgruppen – und entsprechende jeweilige Lösungen:

Oliver Gothe-Syren
Partner
seit 2005
Rechtsanwalt
Eulenstraße 26
22765 Hamburg
Tel: 040-348 378 88
Web: https://insolvenz-news.de/insolvenzanwalt-insolvenzverwalter-hamburg/
E-Mail:
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Medienrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht

Eigenes Auto

Es gehört alles zur Insolvenzmasse (wird also vom Insolvenzverwalter verwertet) was pfändbar ist.

Es gibt aber einen sog. Pfändungsschutz (geregelt in § 36 Abs. 1 Satz 1 InsO i.V.m. § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) in viele Fällen – z. B. wenn

  • der Arbeitsplatz mit anderen Verkehrsmitteln zumutbar nicht erreicht werden kann. Hier gibt es nach meiner Erfahrung oft Wege, die Unzumutbarkeit zu begründen,
  • auch wenn die Ehefrau/der Ehemann "das Fahrzeug zur Erwerbstätigkeit benötigt" ist nach einer jungen Entscheidung des BGH (höchstes Zivilgericht) das Auto unpfändbar,
  • der PKW "zur Kompensation der Gehbehinderung und Erleichterung der Eingliederung in das öffentliche Leben dient", so der Wortlaut einer weiteren frischen BGH-Entscheidung.

Empfehlenswert ist ein rechtzeitiger Dialog mit dem vom Insolvenzgericht eingesetzten Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder (Verbraucherinsolvenz). In vielen Fällen habe ich erlebt, dass ich vernünftig mit dem Verwalter reden kann. Auch wenn kein Fall der Unpfändbarkeit (s. aufgezählte Fälle) begründet werden kann, gibt es Wege, das Auto zu behalten bzw. aus der Insolvenzmasse zu übernehmen.

Finanzierter PKW

Die finanzierende Bank ist Gläubigerin im Insolvenzverfahren und muss als solche angegeben werden – der Darlehensvertrag zur Finanzierung wird dann idR gekündigt.

Nach meiner Erfahrung gibt es aber auch dann Möglichkeiten, das Auto herauszulösen bzw. zu übernehmen – wenn man das überhaupt möchte. Andernfalls ist ein Insolvenzverfahren auch ein möglicher Weg, sich von zu hohen Ausgaben zu lösen.

Geleastes Auto

Auch in diesen Fällen kann im Dialog mit dem Leasingunternehmen der Leasingvertrag in neuer Form weitergeführt werden, wenn man das möchte.

Schuldenregulierung ohne Insolvenz

In den Fällen, in denen ich für Mandanten ein Regulierungs-Verfahren zum Gläubigervergleich durchführe, gelingt es oft, dass ein Finanzierungsvertrag erst gar nicht gekündigt wird und auch ein eigener PKW nicht verwertet werden muss.

Da auch in einem Insolvenzverfahren der größte Anteil bei der Verwertung eines Autos beim Insolvenzverwalter "hängenbleibt", ist es leicht, den Gläubigern ein vernünftigeres Angebot zur außergerichtlichen Regulierung zu machen.

Das Thema PKW ist es neben vielen anderen Fragen wert, vor Insolvenzantrag besprochen zu werden. Sie können sich für eine Einzelfallberatung gerne über mein Büro an mich wenden:

Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt auf.

LEGITAS GOTHE-SYREN - RA Oliver Gothe
Wirtschaftsrecht/Insolvenzrecht

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