SOS: GmbH in Not! Was ist zu prüfen und zu unterlassen? Quickcheck

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I. Klärung Kontaktdaten und -personen

Übermittlung der vollständigen Kontaktdaten. Wie wird am besten und am schnellsten kommuniziert? Wer ist wofür Ansprechpartner und verantwortlich? Kann zur Kommunikationsbeschleunigung eine Webakte eingerichtet werden?

II. Zusammstellung der erforderlichen Daten und Unterlagen

  • 1. Gläubigerverzeichnis

Wir benötigen Aufstellung aller Schulden (Hauptforderung, Nebenforderungen Zins), Gegner (einschließlich Adresse und Vertreter), Forderungshöhe, Forderungsgrund, bestehen Einwendungen und Einreden?

Welche Sonderrechte bestehen (Eigentumsvorbehalte, Abtretungen, Grundpfandrecht, etc.)?

  • 2. Vermögensverzeichnis erstellen (alle Vemögenswerte werden systematisch abgefragt)

z.B aus Anhörungsbogen, vgl Link: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/eroeffnung_insolvenzverfahren/anhoerungsbogen_unternehmensinsolvenz.pdf

  • 3. Kurze Darstellung der Firmengeschichte

Wann gegründet, wann eingetragen, Stammkapitalhöhe, Bezahlung der Stammeinlagen voll und wann? Gesellschafter, Geschäftsführer, Geschäftszweck, Sitz usw.

  • 4. Ursachen der Krise kurz darstellen

Warum laufen die Geschäfte nicht wie erhofft oder geplant?
Sind nur äußere Umstände schuld oder auch Eigenverschulden? wenn ja, was?

III. Prüfungen

  • 1. Prüfung der Zahlungsfähigkeit/ Zahlungsunfähigkeit

a) Gibt es Vollstreckungen? welche? seit wann? b) Gibt es Stundungsvereinbarungen schriftlich?
c) Gibt es mündliche oder konkludente Stundungen durch Gläubiger? d) Gibt es offene SV Beiträge und Löhne? e)Zahlungsunfähigkeitsprüfung (schnell):Gegenüberstellung der liquiden Aktiva und der fälligen Verbindlichkeiten. Was ist an Zahlungseingängen in den nächsten drei Wochen zu erwarten?

  • 2. Überschuldungsprüfung  

Gibt es positive Fortführungsprognose? Dann Gegenüberstellung sämtlicher Aktiva und Passiva

  • 3. Welche Sanierungsmaßnahmen sind denkbar und möglich?

a)Was kann man den Gläubigern mit Sonderrechten für die Vergangenheit und die Zukunft bieten?

z.B Vermieter mit Vermieterpfandrecht oder Banken mit Grundpfandrechten?

b) Ist neues Kapital durch die Gesellschafter oder Dritte vorhanden, das eingebracht werden kann?

c) Ist ein Teilverzicht der Gläubiger für die Sanierung möglich und ausreichend? Wenn ja in welcher Höhe, kann eine Quote bezahlt werden- wenn ja, wann?

d) Ist der Insolvenzplan unter Umständen eine Chance auf Grund Sonderkündigungsrechte für Verträge oder Mitarbeiter, Wahlrechte von nicht erfüllten Verträgen, Insolvenzausfallgeld ua. ?

 e) Sonstige denkbare Sanierungsmaßnahmen?

IV. Strafrechtsrisiken kennen und vermeiden

1) Insolvenzverschleppung

Achtung nach § 15 a InsO muss der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern Insolvenz einleiten, spätestens innerhalb von drei Wochen, wenn er zahlungsunfähig ist. Danach besteht strafrechtliches Risiko und für weitere Zahlung die persönliche Haftung.(Überschuldung spielt auf Grund der Gesetzesreform derzeit nicht die große Rolle)

2) Gläubigerbegünstigung

Achtung keine Gläubiger jetzt bevorzugen. Alle Gläubiger mit gleichen Rechten gleich behandeln!

3) Bankrott

Keine Vermögensübertragungen vornehmen- erst Recht nicht an Gesellschafter, Geschäftsführer, Verwandte und verbundene Unternehmen.

4) Verletzung der Buchführungspflicht und Bankrott (wegen verspäteter oder fehlender Bilanz)

Ist die Bilanz rechtzeitig erstellt worden? Ist die Buchhaltung vollständig und ordentlich?

V. Honorarklärung

Für die Anschreiben an die Gläubiger mit Versuch einer Einigung und anschließende Vorbereitung des Insolvenzantrages, falls der Sanierungsversuch scheitert, würde ich pauschal X Euro berechnen. Wegen des Anfechtungsrisikos kann die Beratung/Hilfe nur als Bargeschäft abgewickelt werden.

VI. Eile und Kontaktdaten

Die optimale Nutzung der einzigen Chance setzt eine schnelle und vollständige Zuarbeit  und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit voraus. Es gibt meist nur eine Chance!

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