Teldafax Insolvenz

Mehr zum Thema: Insolvenzrecht, Teldafax, Insolvenz, Quote, Insolvenzverschleppung, Anmeldung
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Am 26.06.2011 wurde beim AG Bonn das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Firma Teldafax hat in der Vergangenheit zahlreiche Kunden mit Vorauskassetarifen zu äußerst günstigen Preisen angeworben. Aufgrund nicht geleisteter Zahlungen wurden Teldafax von den Grundversorgern die Leitungen gesperrt, so dass die ehemaligen Teldafax-Kunden nun noch einmal an den jeweiligen Grundversorger zahlen müssen. Es bestehen zwar Ansprüche gegen die Firma Teldafax auf Rückzahlung nicht verbrauchter Vorschüsse.

Es handelt sich aber lediglich um Insolvenzforderungen, die im Falle der Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter angemeldet werden können. Erfahrungsgemäß werden diese Ansprüche erst nach Jahren und dann lediglich mit einem hohen prozentualen Abschlag bedient.

Es laufen bereits Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung gegen die handelnden Personen. Geschädigte sollten daher prüfen lassen, ob ihre Ansprüche auch gegen die Geschäftsführer persönlich geltend gemacht werden können. Das böte den Vorteil, dass die Forderung in voller Höhe bezahlt werden müsste und nicht nur mit der Insolvenzquote. 

Leserkommentare
von mberghaus am 18.08.2011 20:26:17# 1
Sehr geehrter Herr Debor,

Ihren Ausführungen zum Insolvenzverfahren kann ich mich anschließen - die Darstellung des Entzugs der Lieferantenfunktion ist so aber nicht ganz korrekt.

Es ist schlichtweg falsch, dass die Grundversorger Teldafax die Leitungen gesperrt haben sollen - vielmehr wurde Teldefax von diversen Netzbetreibern aufgrund unbezahlter Netznutzungsentgelte der Lieferantenstatus bzw. die Netznutzung entzogen.

Schlichtweg falsch ist auch die Behauptung, die Teldafax-Kunden würden nun noch einmal an den jeweiligen Grundversorger zahlen.

Die Kunden zahlen grundsätzlich nur ab dem Zeitpunkt der Übernahme in die Grund- bzw. Ersatzversorgung. Eine vollständige erneute Zahlung ist - anders als von Ihnen suggeriert - ausgeschlossen.

Ferner steht es den Kunden frei, direkt einen anderen Versorger zu wählen bzw. einen günstigen Tarif ihres lokalen Energieversorgungsunternehmens (i.d.R. das örtliche Stadtwerk) zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Marcus Berghaus
    
von Mauseschnuffel am 20.08.2011 10:13:30# 2
Leider muss auch ich Ihre Ausfürhungen anzweifeln. Der Status der GmbH / AG schützt die handelnden Personen leider davor, dass sie für Verbindlichkeiten der Gesellschaft aufkommen müssen. Klagen ist das sinnlos.