Verkürzung Privatinsolvenz: Restschuldbefreiung in 3 Jahren

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Reduzierung der Wohlverhaltensphase von 6 auf 3 Jahre - lohnt sich das Warten?

Die Verkürzung der Privatinsolvenz/Restschuldbefreiung von 6 auf 3 Jahre tritt erst am 01.07.2014 in Kraft; für die zu diesem Datum bereits laufenden Insolvenzverfahren gilt die Verkürzung nicht.

Negative Folgen der beschlossenen Gesetzesänderungen

Nachdem viele Überschuldete lange auf die seit Jahren geplante Verkürzung der Wohlverhaltensphase von 6 auf 3 Jahren gewartet haben, gibt es wegen der jetzt beschlossenen Gesetzesänderungen nach den bei uns eingehenden Feedbacks Enttäuschung in drei Punkten:

Oliver Gothe-Syren
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seit 2005
Rechtsanwalt
Eulenstraße 26
22765 Hamburg
Tel: 040-348 378 88
Web: https://insolvenz-news.de/insolvenzanwalt-insolvenzverwalter-hamburg/
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  1. Die Mindestquote wurde kurzfristig vom Rechtsausschuss von 25% auf 35% noch erhöht
  2. Die Anforderungen/Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung wurden verschärft und
  3. 1 Jahr Wartezeit bis die Verkürzung (beschlossen 7-2013) in Kraft (7-2014) tritt.

Ich erhalte in letzter Zeit sehr viele Anfragen, ob sich das Warten lohnt, wie man die Wartezeit überbrücken kann und was es für Alternativen “Raus aus den Schulden” gibt.

Fahrplan zur Vereinfachung und zur ersten Orientierung für Schuldner

  • Besteht ausgehend von meinen Schulden überhaupt eine Chance, dass ich 35% hiervon in 3 Jahren aus Eigenmitteln etwa über die pfändbaren Gehaltsanteile erreiche?
  • Gibt es Unterstützer (etwa aus der Familie, Ehepartner…) von denen ich Drittmittel erhalten kann, um insgesamt die 35% Quote erreichen zu können?
  • Wenn es solche Unterstützer gibt, ist dies eine in der Praxis bewährte Aussicht, bereits jetzt über einen Gläubigervergleich und ohne Insolvenz aus den Schulden rauszukommen.
  • Rechtzeitig vor dem 1.7.2014 sollte anhand der Schuldensituation mit einem Insolvenzanwalt oder einer Schuldnerberatung eine Erstberatung über den Weg zur Verkürzten Privatinsolvenz durchgeführt werden.
  • In allen Fällen sollte bei Erreichen einer Quote ab 10% ein außergerichtlicher Einigungsversuch durchgeführt werden – das funktioniert auch jetzt schon in vielen Fällen.

Gläubigervergleich kann ab eine Quote von 10% versucht werden

In vielen Fällen habe ich in Beratungsgesprächen festgestellt, dass es mit der Einführung der Verkürzung auf 3 Jahre eine zusätzliche Chance gibt und bereits jetzt über einen Gläubigervergleich die Aussicht besteht, die Schulden zu regulieren: wenn nämlich über Mittel von Unterstützern eine Quote von 35% (nach meiner Erfahrung teilweise sogar ab 10%) erreicht werden kann.

In diesen Fällen rechnet es sich auch für die Gläubiger eher, ohne Insolvenzverfahren per Schuldenvergleich eine kurzfristige Teilzahlung zu erhalten. Ich rate daher, die Zeit bis zum Inkrafttreten der Verkürzung auf 3 Jahre (07/2014) zu überbrücken mit einem außergerichtlichen Regulierungsversuch. Für weitere Informationen können Sie gerne Kontakt aufnehmen oder eine Nachricht hinterlassen.

LEGITAS GOTHE-SYREN - RA Oliver Gothe
Wirtschaftsrecht/Insolvenzrecht

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