Wirtschaftlicher Abschwung – Handlungsbedarf in Unternehmen

Mehr zum Thema: Insolvenzrecht, Forderungsmanagment
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Die Prognosen für dieses Jahr sind düster - auch das Standbein der deutschen Wirtschaft, der Mittelstand, kann sich dem nicht entziehen. Um aus der Krise keine Insolvenz werden zu lassen, müssen Unternehmer handeln.

Erträge sichern - Kostenstellen prüfen.

Sandro Dittmann
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Schlesischer Platz 2
01097 Dresden
Tel: 0351 / 811 60 438
Web: http://www.unternehmerrecht.info
E-Mail:
Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht

Zur Sicherung der Erträge ist eines unverzichtbar - ein funktionierendes Forderungsmanagement. Wichtige Faktoren hierfür sind die Informationssicherung vor und Risikominimierung bei Vertragsschluss, die korrekte Rechnungserstellung und ein konsequentes Mahnwesen. Sofern die Rechnung nicht innerhalb des Zahlungszieles beglichen wird, muss unverzüglich ein straffes Mahnwesen greifen - der Forderungseinzug. Außergerichtliches Anschreiben, das Erwirken eines vollstreckbaren Titels und die Zwangsvollstreckung sollten nur durch fachlich versierte Juristen erfolgen - die Erfahrung zeigt, dass der schnellste und damit ergiebigste Forderungseinzug von Rechtsanwaltskanzleien betrieben wird, da nur diese die Forderungen auch im gerichtlichen Verfahren für Sie geltend machen können.

Ab 01.01.2009 ist zudem das Forderungssicherungsgesetz in Kraft getreten – mit speziellen Schutzvorschriften für das Handwerk. Ziel des Gesetzes ist es, die Durchsetzung handwerklicher Forderungen zu erleichtern. Die wichtigsten Neuregelungen sind dabei die Möglichkeit schnellerer Abschlagszahlungen, die Stärkung des Subunternehmers gegenüber dem Generalübernehmer, die Abschaffung der Fertigstellungsbescheinigung, die Senkung des Druckzuschlages sowie die Einklagbarkeit einer Sicherheitsleistung.

Bei konsequenter Durchsetzung der gegebenen Möglichkeiten kann auch in Zeiten der Krise die Ertragslage stabilisiert werden. Aber auch die Kostenseite ist genau zu prüfen - wichtigster Punkt dabei ist die Überprüfung der Notwendigkeit eines Stellenabbaus. Sofern Überkapazitäten bestehen ist es notwendig, schnellstmöglich zu reagieren und die möglichen arbeitsrechtlichen Instrumente zu nutzen. In Betracht kommt neben der betriebsbedingten Beendigungskündigung auch eine Änderungskündigung bezüglich der Arbeitszeit.

Auch hier sollten die rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um auf den wirtschaftlichen Abschwung zu reagieren. Eine Beratung durch Fachleute ist dabei unerlässlich - anderenfalls endet die Kündigung in einem teuren Arbeitsgerichtsprozess oder die eingeklagte Forderung ist nicht durchsetzbar.

Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Insolvenzverwalter
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und
Gesellschaftsrecht

Dittmann Rechtsanwälte - Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht und Steuerrecht
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Mehr Informationen: www.UNTERNEHMERRECHT.info