Das Völkerrecht – die Welt wächst zusammen

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Eine Definition

Der Begriff Völkerrecht (international law) beschreibt das internationale Recht zwischen den verschiedenen Nationen. Völkerrechtssubjekte, also Täger von Rechten und Pflichten, können neben den Nationen auch Organisationen wie das Rote Kreuz oder die Vereinten Nationen (UNO) sein, deren Charta zu einer der wichtigsten Satzungen des Völkerrechts geworden ist. In zunehmenden Maße dient das Völkerrecht auch dem Schutz des Individuums in Form von Menschenrechtskonventionen.

Das Völkerrecht umfasst:

  • den zwischenstaatlichen Verkehr wie zum Beispiel Diplomatie
  • Völkervertragsrecht
  • das von einzelnen Staaten begangene Unrecht
  • die Streitschlichtung und Gerichtsbarkeit
  • Hoheitsrecht zu Land, Luft und Wasser
  • die Rechtsstellung von staatsfremden und nationalen Minderheiten
  • Kriegsrecht und Verfahren in Konfliktsituationen
  • Menschenrechte

Völkerrecht gibt es schon seit es Zivilisationen gibt. Der erste bekannte völkerrechtliche Vertrag wurde im 2. Jahrtausend v. Chr. zwischen den Ägyptern und den Hethitern geschlossen. Damals ging es um den Frieden in der Mittelmeerregion. Dreieinhalb Jahrtausende später wurde mit dem Völkerbund und seiner Nachfolgeorganisation, den Vereinten Nationen, zum ersten Mal eine internationale Ebene eingerichtet, um ein für alle Nationen gleichermaßen verbindliches Völkerrecht zu schaffen.

Die Grundlagen

In Deutschland gilt deutsches Recht: So gibt es zum Beispiel das BGB und das StGB. Diese Gesetzeswerke gelten aber nicht bei Streitigkeiten zwischen Ländern. Hier greift dann das staatenübergreifende Völkerrecht.

Das Völkerrecht beruht auf vier Rechtsquellen:

  • Die wichtigste der vier Rechtsquellen sind die Völkerrechtlichen Verträge. Das sind Vereinbarungen, die zwischen zwei oder mehreren Nationen geschlossen wurden.

  • Das Völkergewohnheitsrecht, also Recht, das zwar nirgendwo ausdrücklich festgesetzt, sich aber erfahrungsgemäß bewährt hat und deshalb allgemein als Recht anerkannt wird.

  • Allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze sind rechtliche Prinzipien, die in den Rechtsordnungen der meisten Staaten verankert sind. Das kann zum Beispiel der Grundsatz sein, Verträge einhalten zu müssen oder das Recht auf Selbstverteidigung. Unter die allgemeinen Rechtsgrundsätze fallen auch die Satzung der Vereinten Nationen und die Menschenrechtskonventionen, wie die Genfer Konventionen zum Schutz der Zivilbevölkerung, Gefangenen und Verwundeten in Kriegsgebieten.

  • Außerdem werden bereits getroffene Gerichtsentscheidungen sowie die Lehrmeinungen der fähigsten Völkerrechtsexperten in den Entscheidungsprozess einbezogen.

Die Gültigkeit

Das Völkerrecht ist für alle Staaten bindend. Über seine Anwendung auf nationaler Ebene gibt es zwei unterschiedliche Theorien:

Anhänger des Monismus sind der Auffassung, das Völkerrecht und nationales Recht ein einheitliches Gebilde sind, wobei das Völkerrecht höherrangig ist.

Weiter verbreitet ist allerdings der Dualismus, der Völkerrecht und nationales Recht als zwei unterschiedliche Rechtssysteme klassifiziert. Das Völkerrecht muss zuerst in nationales Recht umgesetzt werden, bevor es Gültigkeit erlangt. In Deutschland werden völkerrechtliche Grundsätze nach den Artikeln 25 und 59 II GG in vorrangige Bestandteile des Bundesrechts transformiert.

Beispiel: Völkerrechtliche Verträge haben meistens einen materiellen oder rechtlichen Inhalt und werden vom Bundespräsidenten oder einem Vertreter ausgehandelt und abgeschlossen. Der Bundespräsident hat allerdings nur repräsentative Kompentenzen. Die Bundesregierung muss vorher ihre Zustimmung geben. Um der getroffenen Vereinbarung dann auch innerstaatliche Gültigkeit zu verleihen, wird sie durch die Legislative in ein Bundesgesetz umgewandelt.

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Seite  2:  Die Organe des Völkerrechts
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