Die Gründung der Europäischen Union
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Die Gründung des Europarats in Straßburg war der erste Schritt in Richtung der übernationalen Integration Europas im Zuge des Wiederaufbaus nach dem 2. Weltkrieg. Durch die Förderung gemeinsamer rechtsstaatlicher und demokratischer Grundideen sollte die Bildung neuer Vormachtstellungen einzelner Staaten verhindert werden.
Initiatoren der Gründung waren die Regierungen Frankreichs, Italiens, der Bundesrepublik Deutschland und der Beneluxstaaten.
Die wichtigste Entscheidung des Europarats garantierte die Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die "Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten" (EMRK). Durch die EMRK wurde auch die verfahrensrechtliche Durchsetzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten bestimmt.