Die aktuelle Steuerrechtslage im Bereich der spanischen Erbschaft- und Schenkungssteuer
Mehr zum Thema: Internationales Recht, Erbschaft, Spanien, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, ISDDie Entwicklung der Steuervergünstigungen aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen seit dem Jahre 2018
Aufgrund der ergänzenden Gesetzgebungskompetenz der einzelnen spanischen autonomen Gemeinschaften existieren neben dem nationalen spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht zusätzlich anwendbare autonome Steuergesetze. Seit dem Urteil des EuGH vom 03.09.2014 in der Rechtssache C-127/12 können nicht in Spanien ansässige Personen die Freibeträge und Steuervergünstigungen der jeweils für ihren Sachverhalt zuständigen autonomen Gemeinschaft nutzen. Speziell die steuerlichen Vergünstigungen aufgrund der familiären Beziehung sind dabei von Interesse.
Die Entwicklung der Steuergesetzgebung seit dem 01.01.2018
In den vergangenen Jahren war zu beobachten, dass die autonomen Gemeinschaften sowohl im Bereich der Schenkungsbesteuerung als auch der Erbschaftsbesteuerung immer weitreichender Freibeträge normieren. Aufgrund der Unübersichtlichkeit der steuerrechtlichen Lage durch die 17 parallelen autonomen Steuergesetze, die sich zudem auch noch hinsichtlich des Erwerbs per Erbschaft oder per Schenkung unterscheiden, ist eine fachgerechte Steuerprüfung unumgänglich.


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Die Dynamik der autonomen Gesetzgebung in diesem Bereich wird deutlich, wenn man sich vor Augen hält, in welchen der autonomen Gemeinschaften seit dem Jahre 2018 verbesserte Steuerfreibeträge bzw. Steuervergünstigungen bei Erbschaften oder Schenkungen im Verhältnis zwischen Abkömmlingen, Ehegatten, Vorfahren und zum Teil auch zu Seitenverwandten normiert wurden:
Im Bereich der Erbschaftsbesteuerung haben seit Anfang 2018 u.a. die autonomen Gemeinschaften Aragon, Andalusien, Kantabrien, Kanarische Inseln, Extremadura und Murcia ihre gesetzlichen Grundlagen zu Gunsten der Erben modifiziert, wenn es sich um nahe Verwandte bzw. Ehegatten handelt.
In demselben Zeitraum wurden die Schenkungssteuerfreibeträge bzw. die Schenkungssteuerreduzierungen für Schenkungen beispielsweise zwischen Eltern und Kindern sowie Ehegatten in den autonomen Gemeinschaften Aragon, Kantabrien, La Rioja und Madrid positiv verändert.
Bereits in den Jahren davor hatten unter anderem die autonomen Gemeinschaften Valencia, Balearische Inseln, Valencia, Kanarische Inseln, Katalonien, Galizien und Madrid teils weitreichende Steuervergünstigungen vor allem im Bereich der Erbschaftssteuer, teilweise aber auch für lebzeitige Erwerbe, in Abhängigkeit des jeweiligen familiären Verhältnisses, normiert.
Erfordernis der Prüfung der aktuellen autonomen Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung
Die steueroptimierte Abwicklung eines Erbes mit Vermögen in Spanien oder die Vornahme einer Schenkung bspw. einer spanischen Ferienimmobilie setzt daher eine detaillierte Kenntnis des jeweils geltenden Steuerrechts der autonomen Gemeinschaft, in denen sich das Nachlassvermögen oder die zu schenkende Immobilie befindet, voraus.
Gerne stehe ich Ihnen für die steueroptimierte Nachlassplanung hinsichtlich künftiger Erbschaften mit Vermögen in Spanien zur Verfügung oder betreue die Nachlassabwicklung bei bereits angefallenen Erbschaften vollumfänglich.
Zudem bietet die aktuelle schenkungssteuerrechtliche Lage in einigen autonomen Gemeinschaften derzeit Anlass, die Übertragung von Immobilien an die Nachfolgegeneration im Wege der vorweggenommenen Erbfolge überprüfen zu lassen.
Wenn Sie sich daher gerne an mich, wenn Sie eine konkrete Frage bezogen auf die aktuelle Steuergesetzgebung einer der autonomen Gemeinschaften Spaniens im Bereich der Erbschafts- oder Schenkungssteuer haben.
Bitte beachten Sie:
Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine abstrakte Darstellung der steuerlichen Situation im Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die steuerlichen Erläuterungen können eine konkrete Rechts- und Steuerberatung nicht ersetzen. Aus Gründen der besseren Darstellung beinhaltet dieser Artikel nur bestimmte steuerliche Aspekte, keinesfalls eine vollständige Darstellung der spanischen Steuergesetzgebung in dem behandelten Bereich. Aspekte der deutschen Besteuerung wurden nicht berücksichtigt. Jegliche Gewähr muss daher ausgeschlossen werden.
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Robert Engels
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

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