Fallstricke beim Onlinehandel mit Spam-Aktien, binären Optionen oder Wind-, Wasser- und Eisderivaten
Mehr zum Thema: Internationales Recht, Broker, Betrug, Option, Binary, Anlagebetrug, KapitalanlagebetrugAnlagebetrug - Was bitte ist eine ´Boilerroom-Scammer-Gang´?
Manchmal begegnen einem im Internet neue Formen des ebenso lukrativen wie schädigenden Kapitalanlagebetrugs, die so neu erscheinen, dass es im deutschen Sprachraum an Vokabeln dafür mangelt. „Boilerroom-Scammer-Gang“ bedeutet zu Deutsch in etwa: „eine Betrügerbande aus dem Heizungskeller im Untergeschoss“.
Der Heizungskeller und das Untergeschoß sind Anspielungen auf die Arbeitsbedingungen der angestellten Betrüger der unteren Chargen, die am Anfang ihrer Karriere meistens ein paar Monate in engen, gut getarnten, unterirdischen Großraumbüros verbringen, ehe sie selbst verstehen, dass sie nicht die Art von fragwürdigen Call-Center-Agenten geworden sind, die nur Zeitungsabonnements an Großmütter verkaufen, sondern inexistente Anlagederivate (z.B „Lifting the Lid von Boilerroom-Scams“ von Tony Levene, The Guardian vom 3 Februar 2007).
Bei Anlagebetrug durch Banken ist die Vorgehensweise für Geschädigte recht eindeutig
Natürlich gehen auch so genannte renommierte Großbanken manchmal insolvent, manipulieren internationale Leitzinssätze und Wechselkurse oder betreiben Steuerkarusselle mit Abgasderivaten. Dennoch kann man sich bei ihnen zumindest sicher sein, dass deren Hochhäuser, die diverse Skylines zieren, existieren. Die Bankberater haben natürlich meist „das Haus schon verlassen“, wenn der Schaden publik wird. Aber sie hatten zumindest reale Namen, Visitenkarten und nur leicht geschönte Fotos. Pressemitteilungen oder Reden stammen von CEOs, die auch reale Personen sind und nicht von Schauspielern.
Es gibt auch öffentlich bekannte Anschriften, an die man Klageschriften zustellen lassen oder die eine Staatsanwaltschaft durchsuchen lassen kann. Auch aus Sicht einer ermittelnden Staatsanwaltschaft ist bei diesen Fällen in aller Regel nicht erforderlich, mehr als ein oder zwei Rechtshilfeersuchen an andere ausländische Ermittlungsbehörde zu richten. Um zumindest den Anfangsverdacht so zu erhärten, dass der Staat diese Fälle übernehmen kann und muss, braucht das private Opfer auch kein Riesenbudget vorab zu investieren, das außer Anwaltskosten auch noch Kosten für forensische IT-Ermittler, Sicherheitsdienste und Übersetzer in mehr als eine Sprache beinhaltet.
Opfer von „Boilerroom-Scammer-Gangs“ haben schlechte Karten
All das ist anders, wenn einem nach Monaten oder sogar Jahren des manchmal schlecht oder manchmal gut laufenden Handels mit Aktien für Softwareunternehmen, die nur Spam-, Viren- und Überwachungssoftware programmieren, binären Optionen, die auf keinen realen Aktien oder Commodity-Markt bezogen sind, Forex-Investments, bei denen die Wechselkurse durch den Händler selbst nach Gutdünken festgelegt werden oder sogar Eisderivaten in der Antarktis langsam klar wird, dass man vermutlich das Opfer einer so genannten „Boiler-Room-Scammer-Gang“ geworden ist.
Dass man das Opfer einer „Boilerroom-Scammer-Gang“ geworden ist, fällt dem Investor meist erst dann auf, wenn er versucht, sich das am Bildschirm angezeigte vermeintliche Handelsguthaben auszahlen zu lassen. Plötzlich reagieren all die „Broker“, „Senior Executive Account Managers“ oder sogar „Compliance-Officers“ mit den englischen, slawischen oder asiatischen Namen - die vorher zwar nur sehr wenige geographisch mit einigem Aufwand leidlich verfolgbare E-Mails geschrieben haben, dafür aber umso häufiger und länger mit einem telefoniert oder „geskyped“ haben - überhaupt nicht mehr.
Im besten Fall sagen sie einem am Telefon, dass doch ganz am Ende der AGB, deren Geltung man noch nicht einmal bestätigen musste, doch ganz klar steht, dass eine Auszahlung nur möglich ist, wenn das Handelsguthaben mindestens den sechzigfachen Betrag des ursprünglichen Investments erreicht hat. Das verstößt selbst gegen das Kapitalanlagerecht der Republik Zypern (CySEC-Circular Nummer 65, vom 8 April 2015), des EU-Mitgliedsstaates, in dem die meisten der betroffenen „Finanzdienstleistungsinstitute“ eine Broker- oder sogar Banklizenz haben.
Zur Ehrenrettung von dessen Kapitalmarktaufsichtsbehörde, der CySEC und deren Ombudsmann, sei jedoch erwähnt, dass diese professioneller sind, als man nach eigenen mitteleuropäischen Vorurteilen zunächst glauben könnte: Wenn genug förmliche Beschwerden gegen eine CIF – (Cyprus Investment Firm) - eingehen, die von entsprechenden Medienkampagnen flankiert werden, nimmt sie Ermittlungen auf, wobei natürlich die Ressourcen beschränkt sind - (zuletzt gegen: Iron-Fx, nach eigenen Angaben Sponsor des FC Barcelona, gem. CySEC-Announcement vom 6. August 2015).
Wie kann ich vor einem Investment erkennen, wie seriös mein Broker ist?
Natürlich wird kaum jemand einfach so ein paar Tausend Euro oder Dollar einem Finanzdienstleistungsunternehmen anvertrauen, ohne zumindest minimale Google-Recherchen anzustellen. Diese führen allerdings gerade bei den mutmaßlichen schwarzen Schafen oft in die Irre, weil diese ganze „Fake-Marketing-Abteilungen“ damit beschäftigen „Fake-Bewertungen“ zu schreiben. Es gibt ein paar englischsprachige Seiten von privaten Verbraucherschützern, auf denen man nachschauen kann, ob es bereits Beschwerden gegen den betroffenen Broker gibt - (z.B. binaryoptionswatchdog, Forex-Peacy-Army oder complaintsboard.com).
Auch deren Betreiber haben aber selbst oft große Mühen zu unterscheiden, welche Beschwerden bzw. Beruhigungsnachrichten irgendeines „customer-supports“ oder "sales representative" echt sind und welche nicht. Überprüfen sollte man auf jedem Fall alle Adressen, die auf der Homepage genannt werden: Sind das reale Büros oder nur virtuelle Business-Center, an denen Tausende von Unternehmen ihren „Briefkastensitz“ haben?
Nur Mindestbeitrag investieren, Testkäufe machen und versuchen, Guthaben auszahlen zu lassen
Der sicherste Weg erscheint aber zunächst einmal, nur den Mindestbeitrag von in der Regel zwischen €100 und €250 zu investieren und einen stark vergrößerten Ausdruck des entsprechenden Konto-/Kreditkartenauszugs einige Minuten lang anzustarren: Erscheint dort überhaupt ein identifizierbarer Empfänger mit einem IBAN-, SEPA- oder-ABA-Code oder nur irgendeine Zahlenfolge, die für gewöhnlich entfernt Ähnlichkeit mit einer Telefonnummer des eigenen Landes hat? Weicht der Name des Empfängerunternehmens vielleicht minimal von dem Namen auf der Homepage ab? „Z.B. XYZ-Ltd statt XYZ-Inc.“? Falls das der Fall ist: Stop.
Falls das nicht der Fall ist, ein paar möglichst ergebnisneutrale Testtrades machen und versuchen, sich in etwa den Mindestbeitrag zurückzahlen zu lassen. Falls das klappt, erstmal: Okay; wenn es nicht klappt: Stop. Wenn einem im weiteren Verlauf des Handels ein „Bonus“ angeboten wird: Stop.
Nicht bei allen Händlern, heißt das „Bonus“, es tauchen auch Formulierungen auf wie „Marketing-Program“, „VIP-Customer-Service-Program“, „Professional Service“ „Signaling Fee“ usw. Das ist nur ein Trick, der dazu führt, dass das real investierte Geld auf das fiktive „Bonus-Geld“ in dem Account nicht mehr getrennt wird. Eine Rückholung wird damit meist noch schwerer, weil am Ende kaum noch aufklärbar ist, wie das vermeintliche Guthaben zustande kam.
Registrierung des Brokers überprüfen
Eine Registrierung des Brokers bei der CySEC sollte natürlich die Einhaltung gewisser Mindeststandards sicherstellen. Für Investoren aus der EU ist das jedenfalls ein bisschen vertrauenswürdiger als Gesellschaftssitze in der Karibik - (BVI, Seychellen, Anguilla, Belize, Cayman-Islands).
Auf einer relativ sicheren Seite sollte man auch sein, wenn zusätzlich Registrierungen in England und Australien vorliegen, da die dortigen Behörden mit dem Deliktsschema vertrauter sind als die in Kontinentaleuropa.
Selbst wenn die Rücküberweisung des Mindestinvestments geklappt hat, sollte man sämtliche E-Mails mitspeichern, auch wenn nur wenige geschrieben werden und am besten für den Notfall auch ein paar Telefonmitschnitte erstellen.
Was soll ich tun, wenn ich mein Geld nicht zurück bekomme?
Relativ gute Chancen hat man, wenn die Frist innerhalb derer Banken und Kreditkarteninstitute in Betrugsfällen eine Buchung stornieren können, noch nicht abgelaufen ist. Das sind meistens nur 30 Tage, die meistens schon um sind, wenn der Schaden bemerkt wird. Falls sie noch nicht um sind: eine entsprechende Anzeige bei der Bank bzw. dem Kreditkarteninstitut aufgeben und hoffen, dass diese die Buchung noch stornieren.
Falls es dafür zu spät ist, ist das wichtigste wie immer Beweissicherung. Das bedeutet hier konkret:
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Das Wichtigste überhaupt: Die Telefonkommunikation mit der Gegenseite nicht komplett einstellen, sondern fortan mitschneiden. Das produziert zwar in vielen Ländern noch keine verwertbaren Beweismittel, es ist aber besser als nichts. Alternativ: Die Freisprecheinrichtung einschalten und dafür sorgen, dass ein Zeuge mithört und möglichst protokolliert.
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Den Telefonnummernspeicher auf keinem Fall löschen, sondern möglichst speichern und ausdrucken bzw. fortan eine Liste sämtlicher Telefonnummern führen, meist werden das irgendwelche anonymen Call-Center-Nummern sein, aber nicht immer.
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Sämtliche E-Mails speichern und sortieren. Deren „Header“ darauf durchgehen ob, anhand der „originating-IP“ eine zumindest vage Geolokalisierung anhand öffentlich zugänglicher IP-Finder-Tools möglich ist.
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Sich ein „Down-Them-All-Tool“ als Browser-Plugin besorgen und die aktuelle Fassung der betroffenen Homepage irgendwo komplett speichern. Erfahrungsgemäß ändern diese sich ständig. Zwar kann man auch alte Homepagefassungen bei den entsprechenden Firmen kaufen, das verursacht aber vermeidbare Kosten.
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Eine „Google-Reverse-Picture-Search“ für sämtliche Fotos vermeintlicher Broker laufen lassen und aufheben. Evtl. ist anhand dessen möglich, zumindest ein Stück weit näher an die wahren Identitäten zu kommen.
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Handelsregisterauszüge aller Firmen besorgen, soweit die betroffenen Register öffentlich sind. In vielen Ländern kann man mittlerweile zumindest einen Auszug aus dem Handelsregister sogar kostenlos online einsehen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?
Nach unbestätigten englischsprachigen Quellen verliert das durchschnittliche Opfer einer Boilerroom-Scammer-Gang im Laufe der Geschäftsbeziehung ca. GBP 10.000,00. Dennoch sind die Möglichkeiten, dieses Geld mit den Mitteln des Rechts zurückzuerhalten, stark eingeschränkt. Das liegt vor allem daran, dass die Täter gerade darauf spekulieren, dass die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen dieses Ausmaßes große Reibungsverluste auf Seiten der Ermittlungsbehörden bedeutet.
Auch gehört es gerade zum Deliktsschema, dass zwar Kunden aus aller Welt angenommen werden, aber nicht gerade aus dem Land, in dem ganze operativ real gesteuert wird, in dem also der reale „Boilerroom“ liegt. Das war in den Nullerjahren oft Spanien, heute scheinen andere Länder in Mode.
EU-Small-Claims-Guideline und Ombudsmann der CySEC
Nun wird sich der private Geschädigte allerdings meist auch wenig darum scheren, ob jemals irgendwer dafür wo auch immer ins Gefängnis geht, sondern er will nur sein Geld zurück, und darum ist es in Betrugsfällen erfahrungsgemäß umso schlechter bestellt, je stärker staatliche Behörden involviert sind. Wenn es um weniger als €2.500,00 geht, kann man ein Verfahren nach der „EU-Small-Claims-Guideline“ am eigenen Gerichtsstand prüfen.
Die meisten AGB der Schädiger enthalten zwar Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, jedoch muss man erfahrungsgemäß nicht einmal deren Annahme bestätigen. Außerdem ändern diese auch nichts am Gerichtsstand des Verbrauchers an seinem Wohnort. Zumindest für in Zypern regulierte Broker gibt es auch ein Verfahren bei Ombudsmann der CySEC, dessen Amt allerdings erst in der zweiten Hälfte 2015 seine volle Arbeitsfähigkeit erlangt hat (CySEC-Announcement v. 22. Oktober 2015). Falls eine UK-Lizenz vorhanden ist, gibt es auch dort einen entsprechenden Ombudsmann.
All diese Verfahren setzen aber voraus, dass man auch ein offizielles Ablehnungsschreiben der Gegenseite hat, das von einem der offiziellen Direktoren, die im Handelsregister stehen, unterschrieben ist, und bereits daran werden die meisten Verbraucher scheitern, weil schon die Kurierkosten (DHL, Fedex, UPS) dafür hoch sind und die normale Post in solchen Fällen niemals ankommt und man auch keine Eingangsbestätigung bekommt.
Ermittlungserfolge bislang nur in den USA und UK
Die strafrechtliche Seite des Ganzen ist natürlich die dramaturgisch gesehen spannendere. Jedenfalls bislang verfügen aber, soweit das recherchierbar ist, tatsächlich nur die "Securities and Exchange Commisson" der USA (US-SEC) und das Serious Fraud Office (SFO) der englischen Behörden nachweisbare Ermittlungserfolge in diesem Bereich, und es bleibt abzuwarten, ob deren kontinentaleuropäischen Gegenstücke sich des Themas annehmen, was vermutlich von der Anzahl der Geschädigten abhängt, die Anzeigen aufgeben; (Für die USA: SEC v. Banc de Binary, Fed. Dis. Ct. of Nevada, Case-Number 2:13-CV-00992-MMD-VCF, Verfahren momentan aufgrund Vergleichsverhandlungen ausgesetzt bis 31.12.2015 gem. Trial-Order v. 26. Oktober, 2015. Für UK: Der BBC-Bericht: „Nottingham boiler room scam gang made GBP 3. Mill“ vom 29 Mai 2015, für eine vergleichsweise hemdsärmelig strukturierte Gang operierend aus Mallorca, die sich auf das Zielgebiet UK beschränkte).
Die Hinzuziehung oder gar Beauftragung eines Anwalts kann bei diesem Schema zumindest nicht schaden. Man sollte sich aber auch nicht allzu viel davon erwarten: Private Anwälte haben nicht die Art von Ermittlungsmöglichkeiten, die hier erforderlich wären. Andererseits können Sie zumindest Strafanzeigen so formulieren, dass es schwer wird, sie in einem Aktenstapel untergehen zu lassen oder die entsprechenden Ombudsmannverfahren im Ausland zu begleiten.
Das CySEC Verfahren gegen den oben genannten Broker wurde mittlerweile gegen Zahlung von €335.000,- im Vergleichswege erledigt (CySEC-Board-Decision veröffentlicht am 25. Nov. 2015). Nach wie vor in anhängig vor einem Zivilgericht auf Zypern scheint aber eine Gruppenklage von 100 asiatischen Geschädigten gegen diesen Broker.
Achtung auch, wenn man erkannt hat, dass man ein Betrugsopfer geworden ist: In einigen dieser Call-Center scheint es üblich die Daten von Geschädigten, die abgesprungen sind, nach einiger Zeit, einfach vom "Broker-Tisch" an den "Recollection-Desk" weiter zu geben, die sogenannte "suckers list". Dann kommen Anrufe von sogenannten "Recollection Agencies" (=Inkassobüros), oder sogar vermeintlichen Anwaltskanzleien - oder Steuerberaterbüros. Am besten einfach auflegen oder wenn man aktiv werden will sich die vermeintliche Zulassungsbehörde (=local bar association oder local CPA licencing board) geben lassen und dort anzeigen.
Ein anderer Forex-Anwalt hat es wie folgt ausgedrückt: "Die Vermutung ist, dass jeder Broker schuldig ist, außer sie überzeugen dich vom Gegenteil und gewinnen dein Vertrauen." Ich habe mir für den Moment angewöhnt, sie in drei Kategorien einzuteilen.
Die schlechten BO-Broker Type I (wenige)
Dieser Typus hat zumindest ein richtiges Unternehmen, an einem Ort, den man auch als Unternehmenssitz bekannt gibt. Die Unterschriften und ihrer Geschäftskorrespondenz stammen von den Personen, die auch im Handelsregister stehen, und sie geben auch ihre eigene Bankverbindung bekannt- (Das ist das Wichtigste).
Leider fallen nicht viele Broker für binäre Optionen in diese Kategorie. Auch bei Ihnen gibt es Probleme Einlagen zurück zu erhalten oder sie fangen an seltsame Geschäftspraktiken anzuwenden, nachdem sie von irgendeinem globalen Wirtschaftsereignis selbst negativ betroffen sind. Zumindest kann man bei diesem Typus aber relativ sicher sein, dass sie sich im Prozessfall an die Regeln halten oder das sie Insolvenz melden, wenn sie insolvent sind.
Ironischerweise ist das für Verbraucherkunden von Brokern, die durch den CySEC reguliert sind, und deren Ansprüche unterhalb von €20.000,- liegen, sogar das beste Szenario, weil in diesem Fall der EU Einlagensicherungsfond eingreift. Natürlich ist eine Insolvenz für Geschäftsleute unangenehm; andererseits passieren sie nun einmal jeden Tag und man sogar ein verfassungsgemäß garantiertes Recht darauf pleite zu gehen.
Die noch schlechteren Binary Broker: Type II (bislang die Mehrheit)
Dieser Typus zeichnet sich dadurch aus, dass der Wahrheitsgehalt von absolut jedem Bit an Information, das sie freiwillig preisgeben, fraglich ist: Namen, Adressen, Presseerklärungen und Bankverbindungen. Meist wird es letztlich nur ein Call-Center und einen Datenraum an einem Ort geben, dessen genaue Lage man versucht so geheim wie möglich zu halten.
Die Alarmglocken sollten schellen, wenn man keine Daten bekommt, die es erlauben nachzuvollziehen, wohin genau man eigentlich Geld überwiesen hat wie z.B. ein Sepa-,IBAN- oder ABA-Code oder falls der Zahlungsempfänger einen anderen Namen als der Broker und nur einen Firmensitz in einer der üblichen Steueroasen hat.
Da ist ein deutliches Betrugssignal, weil es dadurch erschwert aber nicht unmöglich gemacht wird, den Geldfluss nachzuvollziehen. Zur Klarstellung: Es gibt nicht darum, wie schnell das Geld im vermeintlichen Handelskonto auf dem Bildschirm sichtbar ist, das wird, wenn man sich mit den Zahlungsdauern bei Auslandsüberweisungen auskennt, sogar fast schon verdächtig schnell passieren. Es geht darum, welcher reale Zahlungsempfänger auf dem Konto- oder Kreditkartenauszug steht.
Das Beste für die Gesundheit und den Seelenfrieden bei den Brokern-Typ II wäre das Geld einfach zu vergessen. Eventuell mag es möglich sein, durch das Einleiten rechtlicher Schrittes eines Tages einmal einen Anteil zurück zu bekommen. Man darf allerdings annehmen, dass weniger als 10% der Geschädigten diesen Weg wirklich bis zum Ende gehen. Er ist nervenaufreibend, kostspielig und langwierig.
Die allerschlimmsten Broker-Typ III (bislang Einzelfälle)
Mit einigem Aufwand und bislang auch nur im Einzelfall ist es möglich für einige der involvierten Personen herauszufinden, so man denn deren Identitäten ermittelt hat, ob es nicht sogar einschlägige Vorstrafen (Schnellballsystem oder „Ponzi-Scheme") gibt oder zumindest leichte Verdachtsmomente auf vage Verbindungen zu gewissen Milieus hindeuten.
Ein schwer nachweisbare aber sehr alltägliche Tat, der man im gesamten Umfeld von Brokern für binäre Optionen begegnet, ist Identitätsdiebstahl. Bislang ist es allerdings nur in einem Fall, eines Brokers, der von einer neuseeländischen Gesellschaft betrieben wurde, gelungen, nachzuweisen, dass das Bild des vermeintlichen CEO das eines chinesischen Professors war. Der Rechenaufwand, um das herauszufinden, muss denn auch beeindruckend gewesen sein. Man muss praktisch eine Reverse-Picture-Search nicht nur gegen Google sondern auch gegen alle sozialen Netzwerke laufen lassen, vermute ich.