Immobilien in Polen - Käufe am Beispiel von Ferienimmobilien

Mehr zum Thema: Internationales Recht, Immobilien, Polen, Erwerb
4,11 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
9

– Chancen und Risiken

Seit dem EU-Beitritt Polens im Mai 2004 floriert die dortige Bauwirtschaft. Es gibt Nachholbedarf. Der polnische Gesetzgeber, der Ausländern bis dahin grundsätzlich Aufkäufe von Grundstücken versagt hatte, musste den Immobilienmarkt für EU-ansässige Unternehmen und für Private öffnen.

Einige Formen von Grundstückskäufen stehen bis dato unter Zustimmungsvorbehalt. Ein unter Zustimmungsvorbehalt stehender Kauf ohne die erforderliche Zustimmung des Innenministeriums ist nichtig. Der Erwerb von Immobilien unter anderem zur touristischen Bewirtschaftung ist jedoch von der Zustimmungspflicht befreit. Dem gemäß wird in diesem Bereich neben dem Produktionsgewerbe viel investiert. Die günstigen Preise unter Einhaltung moderner ökologischer und ästhetischer Standards entsprechender Bauweise nahe unberührter Natur verlocken. Die Bezeichnungen der Projekte, wie Häuser am Meer, Villa am Strand, Appartements an der Ostsee tun das ihre hinzu, zumal über einige Jahre noch Preissteigerungen erwartet werden.

Aber wie kalkuliert man trotz der vielen Chancen, die ein neuer, wachsender Markt bietet, die Risiken? Selbstverständlich versucht der Verkäufer, zuallererst seine eigenen Interessen durchzusetzen.

Die meisten Objekte in Polen sind als Bauträgermodelle konzipiert. Die Solidität der Bauträger lässt sich jedoch überprüfen. Seriöse Unternehmen mit seit längerem bestehender Marktpräsenz lassen sich regelmäßig von unabhängigen Gremien auf Qualität überprüfen; die Ergebnisse werden in einer allgemein zugänglichen Datenbank veröffentlicht. Es gibt Handelsregister, die man einsehen kann, zum Beispiel, wenn man über den Geschäftsführer, den Vertretungsbevollmächtigten eines Unternehmens oder über das Firmenkapital Aufschluss haben möchte.

Aufschlussreich sind weiter hin Einsichten in Grundbücher, um die Belastung des Objekts und den Projektfinanzierer nachzuvollziehen. Im Vorfeld eines Kaufs müssen selbstverständlich die Vertragswerke durch eine unabhängige Person geprüft werden, insbesondere um verblüffende Haftungsausschlüsse oder Fälligkeitsklauseln auszuschließen.

Der Kauf selbst ist unproblematisch. Er geschieht durch notariellen Vertrag - der Grundbucheintrag hat anders als in Deutschland reine Bestätigungs- beziehungsweise Beweisfunktion.

Am wichtigsten ist daher die vorvertragliche Prüfung der Geschäftspartner, auch im Hinblick auf die Unternehmen, denen gegebenenfalls später die Vermietung anvertraut werden soll sowie der Vertragswerke.

Die Autorin des Beitrages ist staatlich geprüfte Übersetzerin für Polnisch und spezialisiert sich in Kooperation mit der Kanzlei Wegener Köke Fleischmann in Göttingen im Bereich der Investitionsberatung für den polnischen Wirtschaftsraum.