Polnisches Erbrecht – Auskunft zur Höhe des Nachlasses – Immobilie im Nachlass - Erbantritt

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Erbe in Polen - Wert des Erbteils - Auskunftsanspruch - Recherche polnisches Grundbuch zu Immobilien im Erbe - Erbschein in Polen

Als (Mit-) Erbe beziehungsweise als (Mit-) Erbin eines Vermögens in Polen steht der im Ausland ansässige Begünstigte unter Umständen vor zahlreichen Fragen.

Vor allem ist relevant, was sich im Nachlass befindet? Gibt es Bankguthaben? Gibbt es Schulden? Gibt es Immobilien im Nachlass?

Patrycja Lienau
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Fachanwältin für Familienrecht
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Tel: 0551/38102119
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Als bestattungspflichtiger Alleinerbe/Alleinerbin wird man um eine Reise nach Polen vor allem wegen der Regelung der Bestattung und des Nachlasses wahrscheinlich nicht umhin kommen, denn am direktesten reguliert man die Angelegenheiten vor Ort. Inwieweit fachliche oder sprachliche Unterstützung dabei benötigt ist, ist Einzelfallfrage. Viele Angelegenheiten lassen sich durch eine Vertretung in Polen lösen, viele notwendige Vorabinformationen, die nötig sind, um zu entscheiden, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt, können jedoch auch aus dem Ausland eingeholt werden, auch können etwaige Verhandlungen und Regelungen mit ebenfalls betroffenen Personen von hier aus per Fernkommunikationsmitteln erledigt werden.

Als Miterbe beziehungsweise Miterbin oder auch als Pflichtteilsberechtigte Person hat man in Polen wie auch in anderen Ländern gegenüber den weiteren Miterben oder gegenüber den Besitzern der Erbmasse Auskunftsansprüche zur Höhe des Nachlasses also zum Wert des Erbes.

Der Besitzer des Erbes vor Ort muss Auskunft über alle Aktivposten (d.h. Guthaben) sowie Passivposten, (d.h. Schulden und Verpflichtungen) des Erblassers mitsamt der dazugehörigen Belege erteilen.

Diese können auch von einem in Deutschland ansässigen Rechtsanwalt in polnischer Sprache angefordert werden.

Von hohem Interesse ist die Frage, ob sich im Erbe auch Immobilien oder Immobilienanteile befinden, die in Polen liegen. Diese stellen oft den wertvollsten Teil des Nachlasses dar, jedenfalls wenn sie schuldenfrei sind. Wenn man Alleinerbe ist oder aber wenn Miterben die Zusammenarbeit verweigern, gibt es die Möglichkeit, eventuelle Immobilien des Erblassers über im Internet zugängliche Auskünfte aufzuspüren.

So wie in Deutschland Grundbücher, in denen jede Immobilie verzeichnet sind, existieren, gibt es diese auch in Polen.

Der große Unterschied ist dabei, dass das Grundbuch in Polen lückenlos elektronisch geführt wird und öffentlich einsehbar ist.

Um zu prüfen, wem eine Immobilie gehört, wird die Nummer des elektronischen Grundbuchs alternativ die Anschrift der Immobilie benötigt.

Hierüber kann die Rechtssituation, also z.B. Name und Anzahl/Anteile der Eigentümer, Lage und Größe der Immobilie, Belastungen und Rechte Dritter etc. in rechtsverbindlicher Form und mit über das Internet eingesehen und heruntergeladen werden.

Sobald man Gewissheit hat, dass der Erbantritt sinnvoll ist, benötigt man wie im Deutschen Recht auch einen Erbschein des Gerichts, an dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder in geeigneten Fällen eines Notariats. Eventuell sind Regelungen zwischen Miterben notwendig, die dann ebenfalls notariell zu beurkunden sind.

Für die individuelle Beratung betreffend des polnischen Erbrechts stehe ich jederzeit gern zur Verfügung und vermittle in geeigneten Einzelfällen gern Kontakte zu seriösen in Polen ansässigen Anwaltskanzleien bzw. Notariaten.

Rechtsanwaltskanzlei
Patrycja Lienau
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-Übersetzerin für die polnische Sprache-
Florenz-Sartorius-Str. 5

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