Abmahnung von Waldorf Frommer wegen verschiedenster Urheberrechtsverstöße
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Abmahnung, Waldorf Frommer, Unterlassungserklärung, Verhalten, UrheberrechtsverstößeRichtiges Verhalten bei Erhalt einer solchen Abmahnung?
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt seit Jahren täglich Abmahnungen in ganz Deutschland. Dabei vertritt die Kanzlei unter anderem die Mandanten Constantin Film, Corbis, Getty Images, DHV - Der Hörverlag, Edel Music, EMI Music, Random House, Sony Music Entertainment, Universal Music, Verlagsgruppe Lübbe, Weltbild Verlag, Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft und Warner Music Group wegen urheberrechtlichen Verstößen.
Was ist Inhalt der Abmahnungen
Dabei umfassen die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer oft regelmäßig über 12 Seiten und sind gespickt mit Zitaten und Urteilen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung. Beigefügt sind eine Unterlassungserklärung, ein Ermittlungsdatensatz sowie mehrere Gerichtsbeschlüsse. Bei den Gerichtsentscheidungen handelt es sich meist um erlassene einstweilige Verfügungen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese keine Hinweise darüber enthalten, ob diese einstweiligen Verfügungen auch rechtskräftig wurden. In jedem Fall geht es bei Abmahnungen von Waldorf Frommer um ein und dasselbe, nämlich um Unterlassung und Schadensersatz.
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Dabei wird meist die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung sowie eine Zahlung von 956 Euro verlangt.
Fazit
Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung, sondern lassen Sie das ganze Schreiben erst einmal anwaltlich prüfen. Es kann nämlich durchaus sein, dass die Abmahnung unberechtigt erfolgt ist. Selbst bei berechtigten Abmahnungen besteht die Möglichkeit der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die Sie so wenig wie möglich verpflichtet. Jedoch sollten Sie die Abmahnung keines Falls ignorieren.
Bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit solcher Abmahnungen stehe ich zur Verfügung. Gerne bin ich auch bereit, im Rahmen einer Pauschalhonorarvereinbarung oder Beratungshilfe für Sie tätig zu werden.
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