Abmahnung wegen Google Fonts – Warum Sie betroffen sind und was Sie dagegen tun können

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Google, Fonts, Abmahnung, Wang, Ismail
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
7

Die Abmahnwelle wegen Google Fonts rollt weiter

 

Wie bereits viele Kolleginnen und Kollegen sowie die Medien berichtet haben, sind Abmahnungen im Zusammenhang mit Google Fonts seit einigen Wochen in aller Munde. Auch unsere Kanzlei erreichen mittlerweile täglich entsprechende Anfragen wegen behaupteter Persönlichkeitsrechtsverletzung aus dem Datenschutzrecht (DSGVO) wegen dem Einsatz von Google Fonts auf der Webseite.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Die uns vorliegenden Abmahnungen werden überwiegend von der Kanzlei Kilian Lenard aus Berlin im Namen des Martin Ismail (IG Datenschutz) aus Hannover sowie von der Kanzlei Raag aus Meerbusch im Namen der Frau Wang Yu (Adresse in den Abmahnungen nicht angegeben) ausgesprochenen. Im Falle der Wang Yu war längere Zeit unbekannt, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt, da die Kanzlei häufiger zwischen einem Herrn und einer Frau Wang Yu wechselte. Das Geheimnis wurde mittlerweile gelüftet.

In diesem Ratgeber werden wir Ihnen erklären, was Google Fonts sind, ob eine Datenschutzrechtsverletzung gegeben ist und was Sie dagegen tun können.

Was sind Google Fonts?

Unter Google Fonts ist ein interaktives Verzeichnis mit einer Vielzahl von Schriftarten zu verstehen, welches von Google frei und kommerziell nutzbar zur Verfügung gestellt wird. Google bietet dabei die Möglichkeit an, verschiedene Schriftarten auf der eigenen Website zu nutzen, ohne diese zuvor auf dem eigenen Server hochladen zu müssen. Hierbei werden diese Schriftarten automatisch von den Google Servern geladen, sofern diese sich nicht auf dem eigenen Server befinden. Und genau hierin liegt das Problem.

Sind die Abmahnungen berechtigt?

Um an das bereits erwähnte Problem anzuknüpfen, werden die Google Fonts (also die genutzten Schriftarten) bei den meisten Websites über den Google Server geladen. Dies führt jedoch dazu, dass die IP-Adresse des jeweiligen Website-Besuchers an den Google-Server in den USA weitergeleitet wird. Anhand der IP-Adresse wird es Google ermöglicht, den Standort des Website-Besuchers zu bestimmen, weshalb hier von personenbezogenen Daten die Rede ist (BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 – VI ZR 135/13).

Anfang dieses Jahres (2022) hat das Landgericht München I (LG München I, Endurteil v. 20.01.2022 – 3 O 17493/20) entschieden, dass die Weiterleitung der IP-Adresse an den Google Server ohne Zustimmung des Website-Besuchers eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Nach der eben genannten Entscheidung des LG München I ist davon auszugehen, dass die Nutzung von Google Fonts (remote) ohne Zustimmung des Website-Besuchers gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt. Insoweit sind die Abmahnungen zumindest auf den ersten Blick zunächst nicht offensichtlich unberechtigt.

Was kann ich gegen eine Abmahnung wegen Google Fonts nun unternehmen?

Als ersten Schritt prüfen Sie bitte, ob Sie Google Fonts remote (also direkt vom Google Server) oder lokal aus Ihrem eigenen Server hochladen. Dies können Sie leicht erkennen, wenn in Ihrem Quellcode eine Verlinkung auf googleapis.com oder fonts.gstatic.com angezeigt wird oder Sie den Begriff „fonts.google" auffinden.

Falls Sie Google Fonts remote nutzen, sollten Sie die Drittanbieter-Dienste ausschalten und entweder nach einer Alternative (Vorsicht: Hier vorab prüfen, ob die Alternative IP-Adressen an Drittanbieter weiterleitet!) suchen oder die Google Fonts lokal einbinden. Für die lokale Anbindung von Google Fonts können Sie gute Anleitungen im Internet finden. Sollten Sie unsicher sein, oder die technische Umsetzung Schwierigkeiten, so wenden Sie sich bitte an den IT-Experten Ihres Vertrauens bzw. denjenigen, der Ihre Internetseite betreut.

Bitte entfernen Sie die Google Fonts remote, wenn Sie diese nutzen.

Neben dem Entfernen der Google Fonts (remote) bestehen theoretisch folgende Handlungsmöglichkeiten:

1. Der Abmahnung Folge leisten 

Dies wäre zwar der einfachste Weg, doch schlussendlich haben Sie die Abmahnung anerkannt und dem Abmahner gezeigt, dass dieser mit seinen Massenabmahnungen Erfolg hat. Dabei gibt es zwischenzeitlich einige Angriffspunkte, die jedoch wegen der unklaren Rechtslage einem Risiko unterliegen. Wir beraten Sie gerne, wie wir Sie gegen eine solche Abmahnung wegen Google Fonts verteidigen können.

2. Einen Rechtsanwalt beauftragen

Thematisch benötigt Sie einen Rechtsanwalt, der sowohl Erfahrungen im IT-Recht als auch im Datenschutzrecht hat. Deshalb empfehlen wir, bei der Wahl eines Rechtsanwalts an einen Fachanwalt genau in diesen Rechtsgebieten Ausschau zu halten.

Natürlich kostet der Fachanwalt auch Geld, wodurch man zu der Wahl zwischen Zahlung an den Abmahner oder Zahlung an den Fachanwalt kommt. Oftmals ist das Honorar eines Fachanwalts in Google Fonts Angelegenheiten geringer als die Schadensersatzforderung der Gegenseite, was Ihnen die Wahl erleichtern sollte. Unsere Kanzlei bietet die außergerichtliche Verteidigung gegen eine Google Fonts Abmahnung beispielsweise zu einem Festpreis an, der deutlich unter dem von den beiden oben genannten Abmahnern geforderten Betrag liegt.

Es gibt auch weitere Möglichkeiten, sich mit eigenem Risiko gegen die Abmahnungen zu wehren, zum Beispiel erst gar nicht auf diese zu reagieren oder ohne anwaltliche Hilfe zu versuchen, dagegen vorzugehen. Die Wahl Ihrer Vorgehensweise können wir Ihnen nicht nehmen.

Aber: Nach unserer Ansicht weisen die Abmahnungen der beiden oben genannten Kanzleien ein rechtsmissbräuchliches Verhalten auf und sind vor diesem Hintergrund unzulässig.

Unser Fazit:

Die hier besprochenen Abmahnungen im Zusammenhang mit Google Fonts sind aus rechtlicher Sicht angreifbar. Insbesondere spricht viel für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen der Abmahner, da hier sachfremde Erwägungen, nämlich die Erzielung von Einnahmen, im Vordergrund stehen dürften.

Zum Schluss möchten wir erwähnen, dass wir von keinem der beiden Kanzleien bislang eine Rückmeldung zu unserem Anwaltsschreiben erhalten haben, nachdem wir die jeweilige Forderung anwaltlich zurückgewiesen haben.

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Nutzung von Google Fonts erhalten haben und sich dagegen wehren möchten, kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Festpreis an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.