Abofallen-Anwältin muss Schadensersatz zahlen

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Abofallen-Anwältin muss Schadensersatz zahlen

Das Amtsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 12.08.09 (Aktenzeichen: 9 C 93/09) die für die Vertretung diverser Internetabofallendienste berüchtigte Rechtsanwältin Katja Günther zum Ersatz der anwaltlichen Forderungsabwehrkosten verurteilt und dies auf den Aspekt der Beihilfe zum Betrug gestützt.

Die Klägerin des Verfahrens hatte eine Website besucht, auf der innerhalb verschiedener Rubriken „Alles, was man für eine tolle Geburtstagsparty braucht" angeboten wurde. Um das bereitgestellte Angebot nutzen zu können, wurde sie zur Eingabe ihrer persönlichen Daten aufgefordert. Der Gesamteindruck der Website gaukelte ein kostenfreies Angebot vor. Lediglich an versteckter Stelle fand sich der Hinweis, dass der „einmalige Preis für einen Sechs-Monats-Zugang zu unserer Datenbank" 59,95 € betragen sollte.

Das Amtsgericht Karlsruhe stellte zunächst fest, dass zwischen der Klägerin und der Betreiberin der Website kein Vertrag zustandegekommen ist, da die Website bewusst so gestaltet sei, dass ein durchschnittlicher Benutzer der Auffassung sei, er fülle lediglich eine Anmeldung aus. Die Website sei damit ersichtlich darauf angelegt, den Internetnutzer über die Kostenpflichtigkeit des Angebots zu täuschen. Auch andere Gerichte (so etwa das Oberlandesgericht Frankfurt/Main, das Landgericht Mannheim sowie die Amtsgerichte Hamm und München) haben bereits entschieden, dass den Kostenfallen-Betreibern gegen die Nutzer ihrer „Angebote" kein Zahlungsanspruch zusteht.

Erstmals hat mit dem Amtsgericht Karlsruhe nun ein deutsches Gericht aber auch eine Schadensersatzpflicht der Rechtsanwälte bejaht, die das Inkasso solcher Internet-Abofallen betreuen. Diese hatten sich bislang regelmäßig mit der Behauptung aus der Affäre gezogen, sie machten sämtliche Forderungen in gutem Glauben für ihre Mandanten geltend und verhielten sich somit legal. Dieser Argumentation hat das Amtsgericht Karlsruhe nun mit erfreulicher Klarheit eine Absage erteilt. Denn Rechtsanwältin Günther sei die Gestaltung der Internetseite bekannt gewesen. Auch habe sie gewusst, dass ihre Auftraggeberin in einer Vielzahl von Fällen Ansprüche aus angeblich dort zustande gekommenen Verträgen geltend mache. In vergleichbaren Fällen habe Rechtsanwältin Günther, nachdem die Nutzer über ihren Rechtsanwalt eine Klage angedroht hatten, erklärt, die entsprechenden Rechnungen würden storniert.

Dies zeige, dass sie selbst davon ausgegangen sei und gewusst habe, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren. Weil Rechtsanwältin Günther aber nach wie vor Inkassoschreiben verschicke, sei bei ihr der Straftatbestand der Beihilfe zum versuchten Betrug erfüllt, weswegen sie der klagenden Internetnutzerin die ihr für die Abwehr des unberechtigten Anspruchs entstandenen Anwaltskosten zu ersetzen habe.

Von Internet-Abzocke betroffene Nutzer sollten sich durch das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe ermutigt fühlen, sich nicht nur gegen die oft mit massiven Drohungen angemahnten vermeintlichen Zahlungsansprüche zu wehren, sondern darüber hinaus auch ihre Anwaltskosten bei den anwaltlichen Handlangern der Abofallen-Betreiber zurückzufordern. Die Betreiber der Websites selbst sitzen schließlich meist im Ausland und sind daher praktisch nicht oder nur mit hohem Zeit- und Kostenaufwand greifbar. Überlegt werden sollte im Einzelfall auch, gegen den auftretenden Abofallen-Anwalt Strafanzeige zu erstatten. Ein solches Vorgehen liegt nicht nur im Interesse der Opfer unseriöser Geschäftspraktiken im Internet, sondern es hilft auch all denjenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die ihr Geld auf redliche Art und Weise verdienen.