Abofallen im Internet - Widerrufsrecht und Freeware

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Fragen und Antworten zum Thema Abofallen und Abzocke im Internet.

Abofalle - habe ich Widerrufsrecht?

Frage: Ich habe auf einer Seite im Internet kostenlose Software geladen und leider die AGB nicht beachtet. Jetzt soll ich ein jährliches Abo zahlen. Kann ich den Vertrag widerrufen?

123recht.de: Nein. Das 14-tägige Widerrufsrecht für Verbraucher bei Geschäften per Internet oder Telefon gilt zwar prinzipiell auch für Software. Das Recht auf Widerruf erlischt aber, wenn bestellte Software bereits entsiegelt oder heruntergeladen wurde.

Frage: Welche Möglichkeiten habe ich sonst?

123recht.de: Wenn die angebotene Software dem Anschein nach kostenlos ist und nur in den AGB versteckte Kosten genannt werden, dann haben Sie Glück: Solche überraschenden Klauseln sind ungültig. Ignorieren Sie die Zahlungsaufforderung. Aber Vorsicht: Wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, dann müssen Sie reagieren. Widersprechen Sie einem Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen, möglichst mit anwaltlicher Hilfe.

Freeware: Kostenlos bleibt kostenlos

Auch deutliche Preishinweise können für den Verbraucher überraschend sein. Die Webseite download-service.de bietet Freeware wie den Acrobat Reader an. Der Nutzer soll dann aber für ein 24-monatiges Abo 192 Euro zahlen. Laut Amtsgericht Frankfurt a.M. ist das unwirksam und eine Abofalle: Die Seite ist trotz sichtbarem Preishinweis so aufgemacht, dass ein Verbraucher von einem kostenlosen Service ausgehen muss. (Az. 29 C 2583/10)

Abofalle, wenn Kostenhinweis versteckt ist

Eine Webseite ist auch dann eine Abofalle, wenn es zwar einen Kostenhinweis gibt, dieser aber nicht direkt bei dem "anmelden" Button zu sehen ist. Neben dem Button war ein Sternchen und die Kosten von 96 Euro pro Jahr waren erst weiter unten auf der Webseite sichtbar. Das Amtsgericht Gladbeck sieht das als Irreführung des Verbrauchers an. Die Täuschung wird nach Ansicht des Gerichts noch dadurch verstärkt, dass auf der Webseite hauptsächlich günstige Urteile für Abo-Forderungen zitiert werden, die den Verbraucher so noch mehr zur Zahlung der 96 Euro verleiten sollen. (Az 12 C 267/11)

Abofalle: Entwurf einer Klageschrift?

Frage: Ich bin Opfer einer Abofalle geworden und habe jetzt Post von einer Inkassofirma. Die verlangen den doppelten Betrag und haben einen Klageentwurf beigefügt - das Urteil soll vorläufig vollstreckbar sein. Muss ich handeln? Was ist das?

123recht.de: Eine neue Masche, mit der versucht werden soll, Sie einzuschüchtern. Ein Klageentwurf ist eben nur ein Entwurf, ohne irgendeine Wirkung. Da es kein Urteil gibt, ist die Vollstreckbarkeit auch nur fiktiv. Erst wenn Post vom Gericht kommt, müssen Sie handeln und der Forderung innerhalb von 2 Wochen widersprechen.

Schufa Eintrag nach Abofalle

Frage: Ich bin im Internet auf eine Abofalle reingefallen. Ich habe den Vertrag sicherheitshalber wegen arglistiger Täuschung widerrufen und Mahnungen von dem Internetportal nicht gezahlt. Jetzt habe ich einen negativen Schufa Eintrag. Was jetzt?

123recht.de: Sie sollten gegenüber der Schufa sofort erklären, dass diese Forderung auf einer Abofalle basiert und somit illegal ist. Die Schufa muss Ihren Eintrag dann sperren und den negativen Eintrag bis zur Klärung der Angelegenheit nicht für Dritte zugänglich machen. Weigert sich die Schufa, den Eintrag zunächst zu sperren, dann holen Sie sich anwaltliche Hilfe und erwirken Sie eine gerichtliche Eilentscheidung.

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