Als Arzt negative Google Rezension erhalten? LG Heidelberg verbietet unzulässige Ärztebewertungen

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Ärzte können sich gegen unberechtigte Google Rezensionen wehren

Auch immer mehr Ärztinnen und Ärzte sind von unberechtigten negativen Google Rezensionen betroffen.

Immer häufiger hören wir von betroffenen Ärzten, dass ein großer Wert auf einen guten Bewertungsdurchschnitt bei Google gelegt wird. Hierbei geht es zum einen um den guten Ruf des Arztes bzw. seiner Praxis in der Öffentlichkeit. Insbesondere in den aktuellen Zeiten des Fachkräftemangels ist es ratsam, auf einen guten Bewertungsdurchschnitt zu achten und unberechtigte Google Rezensionen löschen zu lassen.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Ein zusätzlicher Hinweis für betroffene Ärzte

Seien Sie bitte vorsichtig, was das Kommentieren von Bewertungen angeht. Hier können schnell Konflikte im Zusammenhang mit der ärztlichen Schweigepflicht auftreten.

Unberechtigte schlechte Google Rezensionen sollten keinesfalls kommentiert, sondern gelöscht werden.

Beschluss des LG Heidelberg vom 25.03.2021 zum Thema „Negative Arzt-Bewertung auf Google löschen lassen":

In dem vom Landgericht Heidelberg zu beurteilenden Fall ging es um einen Zahnarzt, der von einer ehemaligen Patientin zwei negative Google Bewertungen erhalten hatte.

In der ersten Bewertung warf die Patientin dem Arzt vor, schönheitschirurgische Maßnahmen bei ihr durchgeführt zu haben. Dies war jedoch nicht der Fall. Diese Bewertung ließ der Zahnarzt entfernen.

Die zweite negativen Google Rezension hatte den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs zum Gegenstand. Dieser Vorwurf war frei erfunden.

Das LG Heidelberg erließ gegen die ehemalige Patientin eine einstweilige Verfügung und stellte fest, dass eine derartige Google Bewertung den bewerteten Arzt und seine Dienstleistung herabwürdigen und nicht hinnehmbar sind.

Daher musste die Rezension nach der Feststellung des LG Heidelberg entfernt werden, da es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelte, die das Persönlichkeitsrecht des behandelnden Arztes erheblich beeinträchtigt hatte.

Sind Sie Arzt und möchten Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Google Rezension wehren? Wir helfen Ihnen gerne!

Wir sind auf die Löschung von unberechtigten negativen Google Rezensionen spezialisiert und haben bereits über mehrere Jahre hinweg tiefgreifende Erfahrungen mit der Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen gemacht. Zudem vertreten wir regelmäßig eine Vielzahl an Ärztinnen und Ärzten aus verschiedenen medizinischen Fachbereichen gegen negative Google-Bewertungen und kennen uns daher mit den Anforderungen und Bedürfnissen dieser Berufsgruppe insoweit gut aus.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Google Bewertungen kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung zu erreichen.

Wir bieten die Beanstandung unberechtigter Google-Bewertungen zum günstigen Festpreis an (Paketpreis ab 48.- € zzgl. 19% MwSt. je beanstandeter/eingereichter Google-Bewertung).

Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Rezensionen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
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