Als Game getarnte Werbung
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Werbung, Webseite, redaktioneller Inhalt, Trennung, Anzeige, Game, SpielWerbung auf Webseiten muss erkennbar sein und sich von redaktionellem Inhalt abgrenzen
Verschleierte Werbung auf einer Webseite ist wettbewerbswidrig. Das gilt umso mehr, wenn sich die Seite an Kinder ab 7 Jahren richtet. In so einem Fall sind besonders hohe Anforderungen an die Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt zu stellen, urteilte das Landgericht Berlin.
Die betroffene Webseite hatte Kinder zum Spiel aufgefordert, indem es immer wieder einen Elch in einer Winterlandschaft einblendete. Mit Hilfe des Mauszeigers sollte der Elch mit einem Schneeball getroffen werden. Nach ein paar Würfen wurde der Nutzer auf eine externe Seite geleitet, wo Werbung für ein Produkt gemacht wurde.
Durch das Spiel werden Kinder laut Gericht so in Anspruch genommen, dass sie auf die getarnte Werbung leicht hereinfallen. Auch der klein gedruckte Hinweis "Werbung" oder "Anzeige" oben oder unten auf der Seite würde daran nichts ändern, so das Gericht. (Az 96 O 126/11)
Verbraucherschutz Werbung trotz Robinsonliste