Als Hotel oder Inhaber einer Ferienwohnung eine oder mehrere schlechte Google-Bewertungen erhalten? Das ist zu tun!

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Hotels und Ferienwohnungsinhaber brauchen sich schlechte Google-Bewertungen nicht gefallen zu lassen

 

Besonders im Bereich Hotels und Ferienwohnungen wird sowohl von den Unternehmen als auch von den Verbrauchern ein besonderes Augenmerk auf die Google Bewertungen (also die Bewertungen bzw. „Sterne" im Google Unternehmensprofil bzw. bei Google Maps) gelegt.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Oft entscheiden die 0,1 Sterne beim Google-Bewertungsdurschnitt hinter dem Komma, ob ein Interessent das Hotel / die Ferienwohnung bucht oder nicht.

Hotels und Inhaber von Ferienwohnungen können sich gegen negative Google Bewertungen wehren!

Von negativen Google Bewertungen betroffenen Hotels bzw. Inhaber von Ferienwohnungen stehen oft vor dem Problem, dass Sie den betreffenden Bewerter nicht identifizieren können, weil sich der Bewerter nicht mit Klarnamen zu erkennen gibt, sondern einen anonymen Fantasienamen verwendet. Dies ist nicht fair, da das von der Bewertung betroffene Unternehmen oft nicht erkennen kann, wer eigentlich der Bewerter ist und nicht die Möglichkeit hat, den Bewerter zu kontaktieren, um gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. In vielen Fällen handelt es sich nicht mal um echte Gäste, sondern um andere Personen, wie Mitbewerber, ehemalige Mitbewerber oder auch „Spaßbewerter".

Aber auch in vielen anderen Fällen lassen sich negative Hotelbewertungen löschen (z.B. bei Verstoß gegen den Datenschutz, Bewertungen durch ehemalige Mitarbeiter, unwahre Tatsachenbehauptungen und noch vieles mehr).

Die gute Nachricht: Derartige unberechtigte Negativbewertungen sind oftm löschbar.

Als Hotel oder Inhaber einer Ferienwohnung/Ferienhaus auch von negativen Google Bewertungen betroffen? Wir helfen!

Wir helfen auch Ihnen dabei, Ihre negativen Google Bewertungen löschen zu lassen!

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Google Bewertungen kennen im Bereich von Hotels und Ferienwohnungen/Ferienhäusern kennen wir alle Argumentationen, um eine sehr hohe Erfolgsquote im Bereich von  90 % bei der Löschung von unberechtigten Google Bewertungen  zu erreichen.

Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla vereinbaren!

Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de).

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 48.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).

 

Haben Sie als Hotel oder Inhaber einer Ferienwohnung eine unberechtigte Negativbewertung auf Google erhalten und möchten diese dringend löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen lassen:

www.bewertungsbeseitiger.de

 

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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