Angabe der Telefonnummer im Impressum einer Webseite nicht immer notwendig

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Es gibt mittlerweile zahlreiche Urteile zu der Frage, welche Angaben im Web-Impressum eines Dienstanbieters gemäß § 5 TMG als Pflichtangaben notwendig sind. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Strittig war lange, ob die Telefonnummer zu den sogenannten Pflichtangaben gehört. Nachdem es unterschiedliche Entscheidungen der verschiedene Oberlandesgerichte dazu gab, hatte nunmehr der Bundesgerichtshof zu urteilen. Im konkreten Fall ging es um eine Online Versicherung, die ihre Geschäfte ausschließlich über das Internet abwickelt.

Der BGH legte diese Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor (Hinterrund der gesetzlichen Vorschrift nach § 5 TDG ist die europäische Richtlinie Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG).

Der Europäische Gerichtshof stellte fest:

Der Anbieter von Diensten muss gemäß der Richtlinie dem Nutzer einen schnellen, unmittelbaren und effizienten Kommunikationsweg zur Verfügung stellen. Die Richter entschieden, dass allerdings nicht nur die Telefonnummer eine solche schnelle und unmittelbare Kommunikation gewährleiste, sondern dazu auch andere Kommunikationswege in der Lage seien.

Es reiche daher auch eine im Web-Impressum bereitgestellte elektronische Anfragemaske aus, sofern auf Anfragen der Verbraucher innerhalb von 30 bis 60 Minuten geantwortet werde. Und der Dienstanbieter muss auf berechtigten Wunsch des Kunden einen (nichtelektronischen) Kommunikationsweg anbieten. Die bloße Angabe der E-Mailadresse ohne die Möglichkeit einer anderen Kontaktaufnahme sei für das Web Impressum nicht ausreichend.

Tipp: wenn Sie als Dienstanbieter auf der sicheren Seite sein wollen, dann geben Sie besser auch die Telefonnummer an. Denn die nächste Frage ist, wer muss beweisen, dass innerhalb eines Zeitraumes von 30 bis 60 Minuten eine Antwort an den Kunden erfolgte. Im Zweifel der Dienstanbieter.

Bestreitet der Kunde dies, so haben Sie als Dienstanbieter wieder ein Problem.

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