April 2026: GoLocal Bewertung löschen lassen – rechtliche Möglichkeiten bei negativen Bewertungen

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Tipps und anwaltliche Ratschläge bei negativen GoLocal-Bewertungen

Auch im April 2026 sehen sich viele Unternehmen weiterhin mit kritischen oder offensichtlich unberechtigten Bewertungen auf der Plattform GoLocal konfrontiert. In unserer Beratungspraxis zeigt sich regelmäßig, dass einzelne schlechte Bewertungen erhebliche Auswirkungen auf Reputation, Neukundengewinnung und Umsatz haben können.

Die zentrale Frage lautet daher häufig: Lässt sich eine GoLocal Bewertung löschen – und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Danjel-Philippe Newerla
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seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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Die Antwort lautet: In vielen Fällen ja, allerdings nur bei Vorliegen bestimmter rechtlicher oder plattformrechtlicher Verstöße.

  Bedeutung von GoLocal Bewertungen für Unternehmen

GoLocal dient Nutzern als Informationsquelle für lokale Dienstleistungen und Unternehmen. Bewertungen beeinflussen dort maßgeblich die Außendarstellung eines Unternehmens.

Für Unternehmen bedeutet das:

  • Bewertungen prägen den ersten Eindruck potenzieller Kunden
  • einzelne negative Einträge können das Gesamtbild verzerren
  • Vertrauen kann bereits durch wenige Sterne sinken
  • Kauf- oder Kontaktentscheidungen werden unmittelbar beeinflusst

Besonders problematisch sind dabei Bewertungen ohne nachvollziehbaren Bezug zur tatsächlichen Leistung.

Wann eine GoLocal Bewertung gelöscht werden kann 

Eine Entfernung einer Bewertung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn diese:

  • nicht auf einem tatsächlichen Kundenkontakt beruht
  • falsche Tatsachen enthält
  • beleidigende oder rufschädigende Inhalte aufweist
  • offensichtlich manipulativ oder wettbewerbsgetrieben ist
  • gegen die Nutzungsregeln der Plattform verstößt

Gerade im Bereich anonymer oder nicht überprüfbarer Bewertungen bestehen häufig gute rechtliche Ansatzpunkte für eine Löschung.

  Plattformregeln von GoLocal im Überblick:

Die Nutzungsregeln bzw. Netiquette von GoLocal untersagen insbesondere:

  • Beleidigungen, Diskriminierungen oder Schmähkritik
  • unwahre oder irreführende Tatsachenbehauptungen
  • Bewertungen ohne Bezug zur tatsächlichen Leistung
  • Veröffentlichung personenbezogener Daten Dritter
  • Inhalte mit strafbarem oder rechtswidrigem Charakter

Verstöße gegen diese Vorgaben sind häufig Grundlage für ein erfolgreiches Löschungsverlangen.

  Rechtliche Grenzen von Bewertungen

Neben den Plattformregeln spielt das allgemeine Zivilrecht eine zentrale Rolle.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist insbesondere entscheidend, ob der Bewertende überhaupt eine tatsächliche geschäftliche Erfahrung gemacht hat. Fehlt ein solcher Kundenkontakt, kann die Bewertung rechtswidrig sein.

Auch Gerichte wie das Oberlandesgericht Köln haben klargestellt, dass bereits scheinbar neutrale Bewertungen (z. B. reine Sternebewertungen ohne Text) unzulässig sein können, wenn sie keinen realen Bezug aufweisen.

Diese Grundsätze gelten nicht nur für Google, sondern lassen sich auch auf GoLocal übertragen.

 

Typische Fälle aus unserer Praxis

In der anwaltlichen Praxis treten insbesondere folgende Konstellationen häufig auf:

  • Bewertungen von Personen ohne nachweisbaren Kundenkontakt
  • falsche oder übertriebene Tatsachenbehauptungen
  • Bewertungen von (Ex-)Mitarbeitern oder Wettbewerbern
  • gezielte Rufschädigung durch mehrere Einträge

In vielen dieser Fälle bestehen realistische Chancen, die Bewertung vollständig entfernen zu lassen.

  Warum eine eigenständige Löschung oft scheitert

 

Viele Unternehmen versuchen zunächst selbst, eine GoLocal Bewertung entfernen zu lassen. Dies führt jedoch häufig nicht zum Erfolg.

Die Gründe sind meist:

  • unzureichend begründete Meldungen
  • fehlende rechtliche Argumentation
  • formale Anforderungen werden nicht erfüllt

  Vorgehen zur erfolgreichen Löschung einer GoLocal Bewertung

Entscheidend ist eine strukturierte rechtliche Vorgehensweise:

  • Prüfung, ob ein echter Kundenkontakt vorliegt
  • Analyse der Bewertung auf Tatsachen oder Meinungsäußerung
  • rechtliche Einordnung nach aktueller Rechtsprechung
  • professionelle Kommunikation mit der Plattform

Je nach Fallkonstellation kann die Bewertung vollständig entfernt oder zumindest rechtlich angegriffen werden.

  Kostenlose Ersteinschätzung mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!

Nutzen Sie bequem und absolut unverbindlich die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Golocal-Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei GoLocal zu günstigen Festpreisen an (Fragen Sie nach unseren Mengenrabatten ! ).

FAQ – GoLocal Bewertung löschen

  1. Kann jede negative GoLocal Bewertung entfernt werden?


Nein. Nur unzulässige oder rechtswidrige Bewertungen können gelöscht werden.

  1. Welche Bewertungen sind besonders angreifbar?


Insbesondere Bewertungen ohne Kundenkontakt, Fake-Bewertungen oder falsche Tatsachenbehauptungen.

 

  1. Wie lange dauert eine Löschung?


Das hängt vom Einzelfall ab und kann wenige Tage bis mehrere Wochen dauern.

  1. Sollte man auf Bewertungen reagieren?


Eine vorschnelle Antwort kann rechtliche Nachteile haben und sollte gut überlegt sein.

  1. Was kostet die Löschung einer Bewertung?


Die Kosten richten sich nach Aufwand und Fallkonstellation; häufig sind Festpreise möglich.

  1. Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?


In vielen Fällen kann eine Firmenrechtsschutzversicherung eintrittspflichtig sein.

  1. Kann eine Bewertung nachträglich wieder auftauchen?


Ja, in Einzelfällen kann eine erneut eingestellte Bewertung wieder rechtlich überprüft werden.

Fazit

Negative Bewertungen auf GoLocal sind nicht zwingend hinzunehmen. Viele Einträge lassen sich rechtlich angreifen und löschen, insbesondere wenn sie auf fehlenden Tatsachen beruhen oder gegen Plattformregeln verstoßen.

Entscheidend ist eine frühzeitige und fundierte rechtliche Prüfung, um den eigenen Online-Ruf wirksam zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

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