Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) gegen Verbot von anonymen Internet-Bezahlmitteln

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Neue Ideen können neue Risiken nach sich ziehen. Dies gilt auch für Bezahlmittel im Internet.

Wer im Internet Geld transferieren will, ohne seine Identität preisgeben zu wollen, greift oftmals auf anonyme Bezahlmethoden
zurück. Eine der bekanntesten Mittel ist die sog. Paysafecard, die hauptsächlich an der Tankstelle zu erwerben ist. Gegen Bezahlung eines bestimmten Geldwertes erhält der Käufer völlig anonym einen Code, den er einem Empfänger für eine bestimmte Ware überreichen kann.

Nun will die Bundesregierung diese Art der Bezahlung verbieten lassen, weil nach ihrer Ansicht, diese Methode ein Geldwäscherisiko
darstellt. Aus diesem Grund hat sie einen Gesetzesentwurf geschaffen, der es verlangt, dass sich u.a. die Käufer einer Paysafecard, ausweisen müssen.

Gegen diesen Gesetzesentwurf spricht sich nun der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aus. Laut AK Vorrat fehlt jeder Nachweis,
dass E-Geld-Kleinbeträge in nennenswertem Umfang zur Geldwäsche oder gar Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden könnten. Darüber hinaus bringen die anonymen Zahlungsmöglichkeiten auch Vorteile mit sich: „Wer beispielsweise einer
gemeinnützigen Organisation Geld spenden möchte, kann ein berechtigtes Interesse daran haben, dass aus der Spende keine Rückschlüsse auf seine sexuelle Orientierung, seinen Glauben, seine religiösen oder politischen Anschauungen gezogen werden können.“  

Schlussendlich bleibt nun abzuwarten, ob und mit welchem Inhalt das Gesetz erlassen wird. Zu berücksichtigen ist aber, dass trotz eines Verbots, die Geldmittel nach wie vor im Ausland zu haben wären.