Arzt Google Bewertung: Ärzte können sich gegen Google Fake-Bewertungen wehren: Wir informieren!
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Arzt, Ärztin, Fake, Google, BewertungÄrztinnen und Ärzte können sich erfolgriech gegen unberechtigte Bewertungen auf Google Maps wehren
Im Verlauf unserer langjährigen Erfahrung der Beratung und Vertretung von Ärztinnen und Ärzten rund um das Thema "Google Bewertungen und Rezensionen" haben wir wertvolle Erkenntnisse erlangt. Besonders im Fokus stehen dabei Ärztinnen, Ärzte und medizinische Praxen, die bedauerlicherweise oft unter ungünstigen Google-Bewertungen leiden. Diese Bewertungen verursachen vielen Medizinern Bedenken, da sie das Ansehen der Praxis negativ beeinträchtigen können. Die Konsequenzen erstrecken sich nicht allein auf die Patienten, sondern reichen bis hin zu möglichen Bewerberinnen und Bewerbern, die möglicherweise in Zeiten des Fachkräftemangels abgeschreckt werden könnten.
Der Bitkom e.V. hat in einer aktuellen Umfrage festgestellt, dass über die Hälfte der Patienten Arztbewertungen im Internet lesen, bevor sie sich für einen Arzt entscheiden.
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Ärzte haben eine effektive Möglichkeit, gegen negative Google-Bewertungen vorzugehen
In unserer praktischen Erfahrung (wir vertreten bereits seit mehreren Jahren eine Vielzahl an Ärztinnen und Ärzten rund um das Thema Google Bewertungen) haben wir festgestellt, dass verschiedene Gruppen von Bewertern im Kontext von Arztbewertungen auf Google auftreten. Natürlich gibt es negative Bewertungen, die von echten Patientinnen und Patienten stammen. Dennoch sind Arztpraxen oft auch mit Bewertungen konfrontiert, die von ehemaligen Mitarbeitern stammen (was gemäß den Richtlinien von Google unzulässig ist), sowie gefälschten Bewertungen. Hierbei besteht jedoch eine ermutigende Möglichkeit: Ärztinnen und Ärzte müssen unberechtigte negative Bewertungen nicht einfach akzeptieren, beispielsweise von Personen, die nie Patienten waren. Stattdessen haben sie die Option, diese Bewertungen entfernen zu lassen. Dies eröffnet eine wichtige Chance, den guten Ruf und das Vertrauen in die eigene Praxis zu bewahren bzw. wiederherzustellen.
Schwierigkeiten mit einer negativen Google-Bewertung als Arztpraxis? Wir bieten Unterstützung!
Wir stehen Ihnen auch zur Seite, um Ihre negativen Google-Bewertungen entfernen zu lassen!
Aufgrund unserer umfangreichen Expertise im Bereich der Entfernung unberechtigter negativer Bewertungen von Ärzten auf Google Maps sind uns alle Strategien zur Argumentation bestens bekannt. Dadurch erreichen wir eine äußerst hohe Erfolgsrate bei der Beseitigung ungerechtfertigter Google-Bewertungen.
Kostenlose Erstberatung mit der Kanzlei Dr. Newerla in Anspruch nehmen!
Gerne können Sie uns für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch unter (0471/483 99 88 – 0) anrufen. Schildern Sie uns in aller Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam überprüfen können, ob wir auch in Ihrer Situation ungerechtfertigte negative Google-Bewertungen erfolgreich entfernen lassen können.
Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0) oder E-Mail (info@drnewerla.de).
Wir bieten die Einreichung von Entfernungsanträgen bei Google zu einem günstigen Festpreis an (als Paket ab 48.- € zzgl. 19 % MwSt. pro beanstandeter negativer / ungerechtfertigter Google-Bewertung/Rezension).
Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung!
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass diese sogar die Kosten für unsere anwaltliche Unterstützung übernimmt. Sprechen Sie uns gerne an, sodass wir gemeinsam prüfen können, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Dienstleistung decken kann.
Haben Sie als Arzt bzw. Arztpraxis eine ungerechtfertigte Bewertung auf Google erhalten?
Schauen Sie gerne auf unserer Website vorbei, um mehr Informationen zum Thema "Entfernen negativer Google-Bewertungen" zu erhalten:
www.bewertungsbeseitiger.de
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
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