Bewertungen auf Jameda anwaltlich löschen lassen! Wir helfen!
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Negative Bewertungen: Ein nicht zu unterschätzendes Problem
Jameda ist mit über 6 Millionen Nutzer Deutschlands größtes Arzt-Patienten-Portal. Das Portal erleichtert vielen Praxisinhabern die Selbstdarstellung und Eigenbewerbung ihrer medizinischen Leistungen sowie Dienste über das Internet. Ärzte sind u. a. auf die Weiterempfehlung ihrer Patienten angewiesen. Besucher dieses Portals können durch kategorisierte Suchfunktion den geeigneten Arzt finden und diesen bewerten – nach Wahl komplett anonym!
Der Nachweis, dass man tatsächlich vom entsprechenden Arzt behandelt wurde, wird in Form einer einfachen Versicherung durch Setzen eines Kreuzes abgefragt. Bei der Abgabe einer Bewertung wird lediglich eine gültige Mailadresse vorausgesetzt. Jameda prüft durch Abruf der IP-Adresse, ob eine mehrfache Bewertung von einer Person abgeben wurde oder es sich um eine Selbstbewertung handelt. Erkennt das System keine Auffälligkeiten, wird die Bewertung innerhalb eines Tages veröffentlicht.


seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Besucher und gleichzeitig potenzielle zukünftige Patienten stoßen nach Eingabe der geforderten Informationen auf die anonymen Bewertungen des Praxisinhabers. Die Bewertungen vermitteln den Besuchern einen Ersteindruck, der bewusst oder unbewusst die Wahl beeinflusst. Dabei wirken sich negative Bewertungen auf die Reputation des Praxisinhabers und ziehen erhebliche geschäftliche Folgen mit sich. Doch die negativen Bewertungen hinterlassen auch im Unterbewusstsein des Praxisinhabers ihre Spuren, denn: Jameda zeigt nicht an, ob die Bewertungen von (langjährigen) Patienten oder von Nicht-Patienten stammen und ist in dieser Hinsicht nicht transparent wie andere Bewertungsplattformen wie Google.
Sollten Sie unberechtigter Weise betroffen von schlechten Bewertungen sein, haben Sie einen Anspruch auf Löschung dieser Bewertungen, wenn diese gegen das geltende Recht oder die Richtlinien des Portals verstoßen. Bleiben Sie nicht auf negativen Bewertungen sitzen und nutzen Sie Ihr Recht, dagegen vorzugehen!
Handlungsschritte
Im Folgenden geben wir Ihnen ein paar Tipps an die Hand, wie Sie sich gegen negative Jameda-Bewertungen wehren können.
Überprüfung der negativen Bewertung
Haben Sie eine negative und unzutreffende Bewertung erhalten, sollten Sie nicht sofort agieren. In der Praxis kommt es vor, dass Patienten die negative Bewertung bereuen und innerhalb von ein bis zwei Wochen die Bewertung ändern oder löschen lassen. Gerne können Sie die Löschung unverzüglich beantragen und nicht darauf hoffen, dass der Patient seine Meinung ändert. Sollte die Bewertung sehr störend sein, so sollten Sie nicht abwarten, sondern können die Löschung direkt beantragen.
Ersteinschätzung
Sollte die Bewertung nicht innerhalb von spätestens zwei Wochen geändert oder gelöscht werden oder wünschen Sie eine unverzügliche Löschung, können Sie vorab prüfen, ob ein Löschungsverfahren Erfolg verspricht. Hierfür prüfen Sie als ersten Schritt, welche negativen Bewertungen von Patienten, Nicht-Patienten oder anonymen Nicht-Patienten verfasst wurden. Die Löschung einer Bewertung von Patienten lassen sich nur in wenigen Fällen durchführen.
Vielmehr lassen sich Bewertungen von Nicht-Patienten und anonymen Nicht-Patienten beinah problemlos löschen, da hier kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Bewertung besteht. So ist es nicht zulässig zu behaupten, Patient gewesen zu sein, wenn dieses nicht der Wahrheit entspricht. Als zweiten Schritt sollten Sie prüfen, ob die Bewertungen zutreffend verfasst wurden und Sie den Patienten auch behandelt haben. Seien Sie dabei ehrlich. Am einfachsten lassen sich Bewertungen löschen, wenn diese vier Jahre her sind, Beleidigungen enthalten, die Behandlungskosten kritisieren, Namen von Mitarbeitern genannt werden, schwere Vorwürfe enthalten oder es sich bei der Bewertung um eine Verleumdung oder üble Nachrede handelt. Bei der Prüfung kann Ihnen ein erfahrener Anwalt zur Seite stehen!
Jameda-Bewertung nicht kommentieren
Bevor Sie eine Bewertung kommentieren, versuchen Sie zunächst immer, die negative Bewertung löschen zu lassen. Ein unbedacht verfasster Kommentar, selbst wenn dieser sachlich gerechtfertigt ist, kann Ihrer Reputation weiteren Schaden zufügen. Im außergerichtlichen Löschungsverfahren könnte die Erwiderung auf die negative Bewertung mit einem Ankerkenntnis der Behandlung des Patienten gleichgesetzt werden. Wie in Ziffer 2 angesprochen, können Löschungen gegen tatsächliche Patienten mit vielen Problemen verbunden werden.
Löschung bei Jameda beantragen
Zuerst können Sie versuchen, die Bewertungen über Jameda löschen zu lassen. Hierfür gibt Ihnen Jameda die Möglichkeit, die aus Ihrer Sicht problematische Bewertung prüfen zu lassen. Unter jeder Bewertung befindet sich der Link „Problem melden“. Im Problemmeldefeld müssen Sie die Bedenken so konkret wie möglich begründen und das Formular anschließend abschicken. Für die Dauer des Prüfungsprozesses wird die betroffene Bewertung offline genommen.
Als Ergebnis wird die Bewertung wieder veröffentlich oder von Jameda gelöscht, wenn sich darin nicht beweisbare Tatsachenbehauptungen befinden oder die Bewertung nicht gegen die Jameda-Nutzungsrichtlinien verstößt. Die Löschung kann einen erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand in Anspruch nehmen. Durch die Beauftragung eines erfahrenen Rechtsanwalts kann die Dauer der Bearbeitung erheblich verringert werden!
Wir unterstützen Sie dabei, Bewertungen auf Jameda löschen zu lassen!
Negative Bewertungen auf Jameda können im Einzelfall angreifbar sein. Reagiert Jameda auf Ihren Löschungsantrag nicht oder wollen Sie unverzüglich eine anwaltliche Löschung in die Wege leiten, kann ein Rechtsanwalt die Bewertung für Sie prüfen lassen.
Sollten Sie Jameda bereits von der unrechtmäßigen Bewertung in Kenntnis gesetzt und keine Reaktion erhalten haben, können Sie Jameda durch eine anwaltliche Abmahnung zur Unterlassung auffordern. Eine anwaltliche Abmahnung ist in Fällen gegen Patienten ratsam, wenn diese der Löschung der Bewertung widersprechen oder diese verweigern, obwohl ein rechtlicher Grund dafür besteht, die Bewertung zu löschen. Die Kosten der Abmahnung können Sie im Falle einer berechtigten Abmahnung wegen einer unberechtigten grundsätzlichen Bewertung vom Abgemahnten zurückfordern.
Wir helfen gern bei voller Kostenkontrolle und Kostentransparenz
Wir unterstützen Sie gerne bei den Löschungen von unberechtigten der Jameda-Bewertungen. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wäre zu prüfen, ob diese die Anwaltskosten für die Löschung der negativen Bewertung(en) übernimmt. Gerne holen wir für Sie als kostenlosten Service eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein und führen den gesamten Schriftverkehr mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Bei Nichtübernahme durch Ihre Versicherung stellen wir unsere Dienste zu einem fairen Festpreis zur Verfügung!
Wir nehmen die Vertretung Ihrer Interessen deutschlandweit wahr. Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail.
Rufnummer: 0471/48399880
E-Mail: info@drnewerla.de
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
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