Bildrechte im Internet

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Bildrechte, Urheberrecht, Internet, Social-Media
5 von 5 Sterne
Bewerten mit:
1

Was darf ich posten und was nicht?

Bilder sind aus dem Internet nicht wegzudenken. Ob im Feed, auf Websites, in Blogs oder Storys – Fotos erhöhen Aufmerksamkeit und Reichweite. Gleichzeitig sind sie rechtlich sensibel. Wer hier Fehler macht, riskiert Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Schadensersatz – teils in vierstelliger Höhe.



Martin Jedwillat
Partner
seit 2024
Rechtsanwalt
Ulmenstraße 43a
18057 Rostock
Tel: 0381/36768101
Web: https://www.advomare.de/
E-Mail:
IT-Recht, Vertragsrecht, allgemein, Datenschutzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
1. Recht am eigenen Bild – Personen entscheiden selbst

Grundsatz: Kein Bild einer erkennbaren Person darf ohne ihre Einwilligung veröffentlicht werden. Rechtsgrundlage sind die §§ 22 ff. KunstUrhG. Erkennbar ist eine Person nicht nur am Gesicht – auch Kleidung, Tätowierungen, der Name in der Bildunterschrift oder der situative Kontext können zur Identifizierbarkeit führen. Das gilt für Gruppenfotos ebenso wie für Straßenszenen.

 

1.1. Ausnahmen nach § 23 KunstUrhG

Nicht immer ist eine Einwilligung erforderlich. Das Gesetz nennt vier Ausnahmen:

  •       Personen der Zeitgeschichte: also Politiker:innen, Prominente, bei Ausübung ihrer öffentlichen Funktion
  •       Personen als bloßes Beiwerk: wenn eine Person zufällig im Hintergrund erscheint
  •       Bilder von Versammlungen oder Großereignissen
  •       Aufnahmen mit zeitgeschichtlichem oder dokumentarischem Interesse

Diese Ausnahmen werden eng ausgelegt. Sie entfallen, wenn berechtigte Schutzinteressen der abgebildeten Person überwiegen – etwa der Schutz der Privatsphäre oder der Familie. Einwilligungen können zudem widerrufen werden; Betroffene haben dann Anspruch auf Löschung oder Unterlassung.



2. Urheberrecht – wem gehört das Bild?

Neben dem Recht am eigenen Bild schützt das Urheberrecht den Fotografen oder die Fotografin. Fotos sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG automatisch urheberrechtlich geschützt – unabhängig von Wasserzeichen oder Copyright-Hinweisen. Wer Bilder ohne Nutzungsrechte verwendet, haftet auf Schadensersatz.

Typische Verstöße in der Praxis:

  •       Bilder aus Google-Suchergebnissen oder sozialen Netzwerken übernehmen
  •       Screenshots von Fotos oder Videos veröffentlichen
  •       Fotografien bearbeiten und erneut posten

Eine Ausnahme bildet das Zitatrecht nach § 51 UrhG: Bilder dürfen zitiert werden, wenn sie einem eigenständigen neuen Inhalt dienen und die Quelle korrekt angegeben wird. Das reine Teilen ohne eigenen Inhalt fällt nicht darunter.



3. Stockfotos – rechtssicher, aber nur mit Lizenz

Stockportale wie Adobe Stock, Shutterstock, Unsplash oder Pixabay stellen Bilder zur Verfügung – jeweils unter eigenen Lizenzbedingungen, die verbindlich sind. Häufige Fehler:

  •       Nutzung ohne kommerzielle Lizenz für Werbematerialien
  •       Entfernen von Urheberhinweisen
  •       Verwendung in Kontexten, die das Portal explizit ausschließt
  •       Fehlender Nachweis der Lizenz bei späterer Nachfrage

Empfehlung: Lizenzen beim Download dokumentieren, Nutzungsbedingungen sorgfältig lesen und bei Unsicherheit eine Lizenzberatung einholen.



4. Social-Media-Fallen – wo es besonders häufig schief geht

Im Social-Media-Alltag entstehen Rechtsverstöße oft unbeabsichtigt:

  •       Fremde Personen ohne Einwilligung im Hintergrund von Videos
  •       Erkennbare Kinder ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  •       Screenshots aus Serien, Streams oder Filmen
  •       Memes, Grafiken oder Audioclips ohne Nutzungsrechte
  •       Urheberrechtlich geschützte Musik als Hintergrund

Besonders riskant sind gesponserte oder kommerzielle Inhalte: Hier gelten Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte in vollem Umfang, und Abmahner:innen achten erfahrungsgemäß besonders aufmerksam.


Praktische Checkliste vor Veröffentlichung

  1.   Habe ich das Foto selbst erstellt oder besitze ich die Nutzungsrechte?
  2.   Sind erkennbare Personen im Bild – und liegt ihre Einwilligung vor?
  3.   Bei Stockfotos: Ist die Lizenz für meinen Verwendungszweck geeignet?
  4.   Ist die Quelle korrekt angegeben, wenn ich das Zitatrecht nutze?
  5.   Enthält das Bild personenbezogene Daten, die ich nicht veröffentlichen darf?

 

Wer regelmäßig Bilder veröffentlicht – ob privat oder gewerblich – sollte einmal grundlegend prüfen lassen, ob die genutzten Quellen und Prozesse rechtssicher sind. Die Kanzlei advomare berät im Bereich Urheberrecht und IT-Recht. Weitere Informationen finden Sie auf advomare.de sowie im Ratgeber zu Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung auf advomare.de.

 

6. Wie advomare Sie unterstützen kann

Eine spezialisierte Kanzlei unterstützt in zwei Bereichen:

Prävention und Gestaltung:

  • Prüfung von Content-Strategien
  • Erstellung von Social-Media-Guidelines
  • Erstellung von Einwilligungstexten und Vertragsunterlagen
  • Prüfung von Lizenzen, Kampagnen und Werbeinhalten

Durchsetzung und Verteidigung:

  • Abmahnung und Durchsetzung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen
  • Verteidigung gegen Abmahnungen oder Klagen
  • Ermittlung von Rechtsverletzern
  • Notfallunterstützung bei Ruf- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Die Kanzlei advomare ist auf Medien- und IT-Recht spezialisiert und unterstützt sowohl Unternehmen, Creator und Agenturen als auch betroffene Privatpersonen bei der Wahrung ihrer Rechte. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenfreies, telefonisches Erstgespräch.

 

Fazit:
Bildrechte sind ein zentraler, häufig unterschätzter Bereich im Internet. Ob privat oder kommerziell – es gilt, gleichzeitig Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte zu beachten. Mit rechtssicherer Planung und fachlicher Unterstützung lassen sich typische Konflikte vermeiden. Bei Verletzungen bieten das Urheber- und Persönlichkeitsrecht wirksame Ansprüche zur Durchsetzung eigener Rechte.

 

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Martin Jedwillat

advomare Rechtsanwaltskanzlei
Ulmenstraße 43 A
18057 Rostock

Telefon: +49 381 36768101
Telefax: +49 381 367681010
Mail: kanzlei@advomare.de
www.advomare.de
Das könnte Sie auch interessieren
Internetrecht, Computerrecht Urheberrecht auf Social Media
Internetrecht, Computerrecht Abmahnung wegen Musiknutzung auf Social Media – was tun?
Urheberrecht - Abmahnung Was tun, wenn die Abmahnung wegen Filesharings kommt?