Cyberkriminalität
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Cyberkriminalität, Hackerangriff, Hacking, Cybercrime, PhishingSo können Sie sich vor Hackern schützen
Cyberkriminalität stellt heute eines der größten Risiken für Unternehmen und Verbraucher:innen dar und kann zu finanziellem Schaden, Vertrauensverlust oder Rufschädigung führen. Ob durch Ransomware, Phishing-Angriffe oder Datenlecks – die digitale Bedrohungslage wächst stetig. Gleichzeitig steigen die rechtlichen Anforderungen an die IT-Sicherheit. Doch wie kann man sich wirksam schützen und gleichzeitig rechtssicher agieren? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie sich und Ihr Unternehmen vor Cyberangriffen schützen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen Sie dabei beachten sollten.
1. Cyberkriminalität: Eine reale Gefahr für alle
Hackerangriffe und Datenlecks sind längst kein Randphänomen mehr. Laut dem Bundeskriminalamt hat sich die Zahl der gemeldeten Cyberdelikte in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Die Angriffsformen sind dabei vielfältig:

seit 2024
- Phishing-Mails: Täuschend echte Nachrichten, die Nutzer zur Preisgabe sensibler Daten wie Passwörter oder Bankzugänge verleiten.
- Ransomware: Schadsoftware, die Daten oder ganze Systeme verschlüsselt, um ein Lösegeld für die Entschlüsselung zu erpressen.
- Identitätsdiebstahl: Kriminelle nutzen gestohlene persönliche Daten, um sich als jemand anderes auszugeben – z. B. für Einkäufe oder Vertragsabschlüsse.
- Fakeshops: Betrügerische Onlineshops locken mit Markenprodukten zu Schnäppchenpreisen – geliefert wird nach Vorkasse nie.
Nicht nur große Unternehmen sind betroffen – auch Mittelständler, Freiberufler und Privatpersonen geraten zunehmend ins Visier von Cyberkriminellen.
2. Die rechtliche Dimension der IT-Sicherheit
Was viele unterschätzen: Cyberangriffe betreffen nicht nur technische, sondern auch juristische Fragestellungen. Wer personenbezogene Daten verarbeitet oder unternehmerische IT-Strukturen nutzt, unterliegt einer Vielzahl von gesetzlichen Pflichten. Hier ein paar Beispiele:
- DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Sie verpflichtet zur sicheren Verarbeitung personenbezogener Daten und sieht im Falle von Verstößen hohe Bußgelder vor.
- TDDDG & BDSG: Weitere nationale Regelungen konkretisieren Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.
- IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG 2.0): Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind verpflichtet, Mindeststandards der IT-Sicherheit umzusetzen.
- Meldepflichten bei Datenpannen: Werden Daten kompromittiert, muss dies binnen 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur rechtlich geboten – sie bildet auch die Grundlage für Vertrauen bei Kund:innen, Geschäftspartner:innen und Behörden.
3. Wie können Sie Ihre Daten und Systeme rechtssicher schützen?
Der Schutz vor Cyberkriminalität beginnt bei der Prävention. Dabei spielen sowohl technische Maßnahmen als auch rechtliche Absicherung eine zentrale Rolle:
Technische Schutzmaßnahmen
- Einsatz aktueller Antivirenprogramme und Firewalls
- Regelmäßige Updates von Software und Betriebssystemen
- Verschlüsselung von Datenübertragungen und -speicherung
- Sichere Passwörter und Mehr-Faktor-Authentifizierung
- Schulungen der Mitarbeitenden zur Erkennung von Phishing und Social Engineering
Juristische Absicherung
- Erstellung eines rechtssicheren Datenschutzkonzepts
- Abschluss von Verträgen zur Auftragsverarbeitung (AVV) mit Dienstleistenden
- Regelmäßige Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Interne Richtlinien zur IT- und Datensicherheit
- Vorbereitung auf Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Ein umfassender Schutz kann nur durch das Zusammenspiel von Technik und Recht gelingen.
4. Wie können Anwält:innen helfen?
Eine spezialisierte Kanzlei im IT- und Datenschutzrecht kann Sie in vielerlei Hinsicht unterstützen – sowohl präventiv als auch im Krisenfall:
- Rechtliche Analyse Ihrer IT-Infrastruktur: Anwält:innen können prüfen, ob Ihre Systeme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und wo Handlungsbedarf besteht.
- Erstellung und Prüfung von Verträgen: Dazu zählen Auftragsverarbeitungsverträge, IT-Service-Verträge, Nutzungsbedingungen oder Datenschutzrichtlinien.
- Begleitung bei Datenschutzverstößen: Sollte es zu einer Datenpanne kommen, unterstützen Anwält:innen bei der rechtssicheren Meldung an die Behörden und bei der Kommunikation mit Betroffenen.
- Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren: Wird ein Verstoß gegen Datenschutz- oder IT-Sicherheitsvorschriften geahndet, kann anwaltliche Vertretung entscheidend sein.
- Schulungen & Compliance-Beratung: Anwält:innen können Sie und Ihre Mitarbeitenden praxisnah über aktuelle Risiken und rechtliche Verpflichtungen aufklären.
Besonders für Unternehmen ist eine frühzeitige juristische Begleitung essenziell, um Haftungsrisiken zu minimieren und das Vertrauen von Kund:innen und Partner:innen zu stärken.
Fazit
Cyberkriminalität ist keine Frage des "Ob", sondern des "Wann". Nur wer frühzeitig auf IT-Sicherheit und rechtliche Compliance setzt, kann sich wirksam schützen. Die Kombination aus technischen Maßnahmen und juristischer Expertise ist der Schlüssel zur digitalen Sicherheit.
Wenn Sie sich gegen Cyberkriminalität absichern wollen, kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenfreies Erstgespräch.
Rechtsanwalt Martin Jedwillat
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