Deepfakes & Recht
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Deepfake, Persönlichkeitsrecht, Cybermobbing, VideosIst KI-generierte Manipulation strafbar?
Künstliche Intelligenz kann mittlerweile äußerst realitätsnahe Inhalte erzeugen. Besonders problematisch sind sogenannte Deepfakes: KI-generierte Videos oder Audios, die Menschen Worte oder Handlungen zuschreiben, die nie stattgefunden haben. Die Grenzen zwischen Realität und Manipulation verschwimmen dabei immer mehr. Aber was sagt das Gesetz? Und wie kann man sich als betroffene Person schützen?
Was sind Deepfakes – und warum sind sie so problematisch?
Deepfakes beruhen auf dem Einsatz von Machine Learning, insbesondere sogenannter Generative Adversarial Networks (GANs). Die Technologie kann Gesichter, Stimmen oder ganze Bewegungsabläufe imitieren – in einer Qualität, die für Laien kaum von echten Aufnahmen zu unterscheiden ist. Das Problem: Diese Technologie wird nicht nur für kreative oder humorvolle Inhalte genutzt, sondern zunehmend auch für Manipulation, Desinformation oder gezielte Rufschädigung. Besonders häufig betroffen sind öffentliche Personen, aber auch Privatpersonen können zum Ziel werden.

seit 2024
Ist die Verbreitung von Deepfakes strafbar?
Ein ausdrückliches Gesetz zum Umgang und der Strafbarkeit von „Deepfakes" gibt es bislang nicht. Allerdings greifen je nach Inhalt und Kontext verschiedene andere straf- und zivilrechtliche Vorschriften:
- Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Wer das Bild oder die Stimme einer Person ohne Einwilligung nutzt, verletzt deren Recht am eigenen Bild und Ton.
- Verleumdung und Üble Nachrede: Wird ein Deepfake genutzt, um jemandem falsche Aussagen oder Handlungen zu unterstellen, können diese Tatbestände erfüllt sein.
- Urheberrechtsverstöße: Wird fremdes Bild- oder Tonmaterial verarbeitet, ohne Rechte daran zu besitzen, kann das eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
- Cybermobbing, Stalking oder Nötigung: Auch im digitalen Raum greifen hier Schutzvorschriften, wenn ein Deepfake gezielt zur Einschüchterung oder Bloßstellung genutzt wird.
Zusätzlich regelt der Digital Services Act (DSA) neue Transparenzpflichten für Plattformen: So müssen Deepfakes unter bestimmten Bedingungen als solche gekennzeichnet werden. Plattformbetreiber müssen zudem bei gemeldeten rechtswidrigen Inhalten schneller handeln.
Wie kann ich mich als Betroffene:r gegen Deepfakes wehren?
Wer von einem Deepfake betroffen ist, sollte schnell handeln:
- Beweise sichern: Screenshots, URLs und gegebenenfalls Videos sichern.
- Plattform informieren: Die meisten Netzwerke bieten Meldefunktionen für rechtswidrige Inhalte.
- Rechtliche Schritte prüfen lassen: Ob Unterlassung, Löschung oder Schadensersatz – je nach Fall können verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden.
- Polizei einschalten: Bei strafrechtlich relevantem Inhalt ist eine Anzeige sinnvoll.
Wie erkenne ich einen Deepfake?
Auch wenn Deepfakes immer überzeugender werden, gibt es einige Indizien:
- Unnatürliche Gesichtsausdrücke oder Bewegungen
- Unstimmigkeiten bei Licht und Schatten
- Unschärfen an den Rändern von Gesichtern
- Asynchrone Lippenbewegungen
- Hintergrundgeräusche, die nicht zur Tonspur passen
Mittlerweile gibt es auch technische Tools zur Deepfake-Erkennung. Doch 100%ige Sicherheit gibt es nicht. Umso wichtiger ist die Aufklärung und schnelle Reaktion bei Verdachtsfällen.
Wie kann ein Anwalt helfen?
Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Betroffene umfassend unterstützen:
- Rechtliche Einordnung des konkreten Falls
- Außergerichtliche und gerichtliche Schritte zur Entfernung der Inhalte
- Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
- Kommunikation mit Plattformen und Hosting-Providern
Gerade bei Deepfakes ist juristisches Know-how gefragt, da sich Sachverhalte oft an der Schnittstelle zwischen Medien-, IT- und Strafrecht bewegen.
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- Schnelle Ersteinschätzung in einem kostenfreien telefonischen Erstgespräch
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Rechtsanwalt Martin Jedwillat
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