Der Missbrauch mit Internet-Dialern

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Auch nach Inkrafttreten des Mehrwertdienstegesetzes am 15. August 2003 werden Internet-Dialer immer mehr zur Abrechnung von Dienstleistungen im Internet angewendet. Ein Dialer ist ein kleines Anwählprogramm, das eine Verbindung über so genannte Mehrwertdienstenummern (0190/0900er Nummern) ins Internet herstellt. Die Besonderheit bei der Verbindung mit Mehrwertdienstenummern liegt darin, dass neben der eigentlichen Verbindungsherstellung auch eine weitere Dienstleistung abgerechnet wird.

Diese Methode findet man insbesondere beim Downloaden von kostenpflichtiger Software, beim Abrufen von kostenpflichtigen Nachrichtendiensten und Zeitungsartikeln sowie bei Erotikangeboten. Die Vorteile liegen auf der Hand. Für den Nutzer entfällt ein zumeist als lästig empfundener Registrierungsprozess. Zudem ist eine Übermittlung sensibler Daten, wie z.B. Kreditkartennummern, nicht erforderlich. Dieses Abrechungssystem ist absolut legitim, solange der Nutzer deutlich darauf hingewiesen wird, dass eine Inanspruchnahme einer Dienstleistungen mit weiteren höheren Kosten verbunden ist. Die überwiegende Anzahl der Internet-Dialer kann ohne Weiteres als seriös bezeichnet werden. Problematisch wird es jedoch immer dann, wenn der Nutzer nur unzureichend oder gar nicht über entstehende Kosten aufgeklärt wird, oder wenn der Nutzer noch nicht einmal mitbekommt, dass sich ein Dialer installiert und eine Internetverbindung über eine teure Mehrwertdienstenummer herstellt. Häufig wird der Nutzer mit irreführenden Begriffen wie "kostenlose Zugangstools" oder "Multimedia-Updates" getäuscht. Auf diese Weise wurde in der Vergangenheit immer mehr Missbrauch betrieben. Leidtragende waren in der Regel die Verbaucher und Anschlussinhaber, die sich in einer Vielzahl von Fällen mit überhöhten Telefonrechungen konfrontiert sahen.

Das so genannte Mehrwertdienstegesetz von Juli/August 2003 nimmt sich diesem Problem an. Das Ziel dieses Gesetzes besteht darin, dem Missbrauch mit Mehrwertdiensten dadurch Einhalt zu gebieten, indem es mehr Transparenz für die Verbraucher schaffen und deren finanzielles Risiko mindern soll. Das Gesetz bestimmt klare Mindestbedingungen für die Nutzung von Mehrwertdiensten und gibt auch der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) mehr Kompetenzen.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Der Missbrauch mit Internet-Dialern
Seite  2:  Rechtslage
Seite  3:  Bilanz der RegTP
Seite  4:  Verbraucherfreundliche Rechtsprechung
Seite  5:  Ausblick
Seite  6:  Was ist im Ernstfall zu tun?