Die Euroweb Internet GmbH und der BGH: Urteil

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Der BGH hat gestern in der mündlichen Verhandlung (BGH, Aktenzeichen: VII 133/10) ein Urteil mit dem folgenden Tenor verkündet:

„Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 20. Zivilkammer des LG Düsseldorf vom 30.07.2010  in Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Klägerin entschieden worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.“

Die Klägerin in diesem Verfahren ist Euroweb Internet GmbH.

Die rechtlichen Konsequenzen des Urteils können erst nach einer Analyse der schriftlichen Urteilsbegründung begutachtet werden.

Es kann aber zum jetzigen Zeitpunkt schon als Teilsieg von der Euroweb verbucht werden.

Im Folgenden ein interessanter Link zu einem Beitrag des NDR vom 26. Januar 2011 in dieser Angelegenheit:

  http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/s-h_magazin/media/shmag7937.html

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