Die Prüfverfahren auf Bewertungsportalen

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Wie lange dürfen sie dauern?

Hat man ungerechtfertigte Online-Bewertungen erhalten, will man schnellstmöglich dagegen vorgehen. Denn schlechte Bewertungen können schnell dem eigenen Business schaden. Meldet man also die entsprechende Rezension beim Bewertungsportal, wie z. B. Google, fragt man sich, wie lange so ein Prüfverfahren dauern kann.

Hier gibt es strenge Vorgaben, wie lange man warten muss.

Martin Jedwillat
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Wie lange so ein Prüfverfahren bei Bewertungsplattformen wie Google dauert und was dabei passiert, erklären wir hier.

Wann macht es Sinn, einen Löschantrag bei Google zu stellen?

Ob es Sinn macht, bei einer schlechten Google-Bewertung einen Löschantrag bei Google zu stellen, hängt natürlich von der Bewertung ab. In den folgenden Fällen lohnt es sich in der großen Mehrheit der Fälle:

  • Unwahre Bewertung: Es bestand kein Kontakt zwischen Rezensent:in und der bewerteten Person/ des bewerteten Unternehmens
  • Verstoß gegen Google Richtlinien 
  • Rechtswidrige Bewertung: Es bestand kein Kontakt oder die Bewertung enthält Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdung 

In solchen Fällen kann und sollte man die Google-Bewertung melden. In vielen Fällen wird diese dann auch entfernt.

Welche Schritte muss ich vorher durchlaufen?

Damit eine Google-Bewertung das Prüfverfahren durchläuft, muss man Google natürlich darauf aufmerksam machen.

Und ja, natürlich gibt es bei der Plattform auch schon gut programmierte Filter, die einiges an ungerechtfertigten oder Fake-Bewertungen bereits herausfiltern können. Diese erkennen aber nicht alles, weshalb es so wichtig ist, immer ein Auge auf alle vorhandenen Bewertungen zu haben.

Will man nun eine Google Bewertung löschen lassen und dies über die Plattform direkt versuchen, muss man entweder über die „Rezension-melden"-Funktion im Dreipunkt-Menü der jeweiligen Bewertung gehen oder man nutzt ein spezielles Antragsformular für rechtswidrige Bewertungen. Die „Melden"-Funktion bietet sich besonders für Richtlinien-Verstöße an.

Egal, welchen Weg man wählt, um Google auf die ungerechtfertigte Bewertung aufmerksam zu machen, es ist besonders wichtig, den Löschantrag gut zu begründen, am besten mit relevanten Gesetzen und Urteilen. Rechtlicher Beistand kann hier also eine große Hilfe sein.

Ging der Löschantrag bei Google ein, wird dieser von der Plattform bestätigt und das Prüfverfahren wird eingeleitet.

Was passiert beim Prüfverfahren?

Wenn die Meldung einer Bewertung z. B. bei Google eingeht  und auch von der Plattform bestätigt wurde, gilt es, als meldende Person erstmal abzuwarten.

Denn Google wendet sich je nach Anfechtungsgrund, gerade dann, wenn es um den Wahrheitsgehalt der Bewertung geht, an den oder die Rezensent:in. Bei offensichtlich rechtswidrigen Bewertungen löscht Google auch Bewertungen, ohne eine Stellungnahme der Rezensent:innen einzuholen. Dieser erste Schritt darf nicht länger als 4 Tage dauern (LG Hamburg, Urteil vom 23.03.2017 – 324 O 148/16).

Wird der oder die Verfasser:in von Google kontaktiert, muss dieser dann wiederum Belege für die angegriffenen Aussagen erbringen. Daraufhin wird von Google entschieden, ob die Bewertung online bleibt oder endgültig gelöscht wird.

Dies kann einige Tage dauern. Den Status gemeldeter Rezensionen kann man im Google Business Profil über die Funktion „Unternehmensbewertungen" einsehen.

An dieser Stelle sei gesagt, dass auch andere Bewertungsplattformen wie kununu, jameda oder Trusted Shops ähnliche Prüfverfahren und auch Fristen dafür haben. Die einzelnen Verfahren können von Plattform zu Plattform abweichen. Anders als bei Google deaktivieren z. B. jameda oder auch kununu die Bewertung für den Zeitraum des Prüfverfahrens, wenn eine begründete Beanstandung gegen eine Bewertung eingeht. Bei einem solchen Vorgehen können sich die Bewertungsplattformen dann auch mehr Zeit für die Prüfung der Bewertung einräumen.

 

Was kann ich tun, wenn es länger dauert?

Sollte die Bearbeitung der Bewertung zu lange dauern oder ohne Begründung und ohne Durchführung eines Prüfverfahrens abgelehnt werden, lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten, der Sie über das weitere Vorgehen berät. Doch auch schon vorher kann anwaltliche Hilfe von Vorteil sein. Insbesondere, wenn es um die Begründung der Löschansprüche geht, ist die Hilfe von Expert:innen dazu von großem Nutzen.

Auch, wenn die Plattform nicht kooperieren möchte, sollte man einen Anwalt zu Rate ziehen, denn Plattformen wie Google treffen eine Störerhaftung, wenn Bewertungen Persönlichkeitsrechte verletzen und das Verbreiten rechtswidriger Äußerungen kann dementsprechend auch Konsequenzen für die Plattformen nach sich ziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Martin Jedwillat

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