Die zertifizierte Signatur im praktischen Einsatz

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Die elektronische Signatur im praktischen Einsatz stellt nicht nur Juristen vor zahlreiche ungeklärte Fragen. Die digitale Signatur soll dem Anwender ermöglichen, in elektronischer Form zum Beispiel per E-Mail rechtsverbindlich sowie „beweis- und gerichtsfest“ Erklärungen abzugeben respektive Verträge zu schließen, für die gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist. Die digitale Signatur wird daher als echte Alternative und Substitut zur Abgabe von Willenserklärungen unter Abwesenden durch Briefpost, per Telefax oder ähnlichen Medien verstanden.

Im Folgenden werden die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Signatur definiert, relevante Vorschriften erklärt und die derzeitigen sowie zukünftigen Anwendungsmöglichkeiten aufgezeigt. Schließlich erfährt der Leser, wie er auf einfache und kostengünstige Weise die elektronische Signatur in seinen vorhandenen Kommunikationsapparat eingliedern kann.

Um das Thema besser verstehen zu können, werden vorab die sieben traditionellen Funktionen der Schriftform erläutert:

  1. Abschlussfunktion: Durch eine Handlung wird eine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben.

  2. Beweisfunktion: Diese Funktion ist dem bedrucktem bzw. beschriebenem Papier immanent und macht die anderen Funktionen nachprüfbar.

  3. Echtheitsfunktion: Ist als Unterscheidungsmerkmal zu gefälschten Dokumenten zu verstehen.

  4. Identitätsfunktion: Soll Authentizität, also die eindeutige Identifizierung des Absenders gewährleisten.

  5. Perpetuierungsfunktion: Im Gegensatz zu mündlich abgegebenen Erklärungen sollen schriftliche Erklärungen lange überprüfbar bleiben.

  6. Verifikationsfunktion: Das Erfordernis der Nichtabstreitbarkeit bedeutet, dass derjenige, der eine den Anforderungen entsprechende Erklärung abgegeben hat, im Nachhinein nicht erfolgreich behaupten kann, eine Erklärung mit diesem Inhalt nicht abgegeben zu haben.

  7. Warnfunktion: Wer eine Unterschrift unter eine Erklärung setzt, wird deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass er eine rechtsverbindliche Erklärung abgibt.

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Seite  1:  Die zertifizierte Signatur im praktischen Einsatz
Seite  2:  Einfache, fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen
Seite  3:  Einfache, fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen
Seite  4:  Praxisbeispiel: Rechtsanwälte
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