eBay: Abbruch einer Auktion wegen aufgetretenem Defekt zulässig
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, eBay, Abbruch, Auktion, Schadensersatz, MangelNicht jeder Abbruch einer eBay-Auktion führt zu einer Schadensersatzpflicht des Verkäufers
Erst jüngst entschied der Bundesgerichtshof, dass der Abbruch einer eBay-Auktion zu Schadensersatzansprüchen des bisherigen Höchstbietenden gegen den Verkäufer führen kann (vgl. Urteilsbesprechung RA Kromer).
Kurzfristig festgestellter Defekt
Vor dem Landgericht Heidelberg spielte sich nun ein ähnlicher Fall ab. Ein Verkäufer bot sein Fahrzeug (Hyundai Genesis Coupé 3.8 V6) auf eBay zur Versteigerung an. Der - wohl autoversierte - Sohn des Verkäufers bemerkte während der Auktionslaufzeit einen Schaden des Katalysators, der jedoch schon vor Start der Auktion vorhanden gewesen sein muss. Daraufhin beendete der Verkäufer die Ebay Auktion.


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eBay AGB bieten Grundlage für die Rücknahme
Das Landgericht hat sich nun ausführlich der AGB von eBay angenommen. Dort war ein solcher Fall nicht ausdrücklich geregelt.
In der Vergangenheit war jedoch von verschiedenen Gerichten entschieden worden, dass eine Auktion beendet werden kann, wenn der Artikel „ohne Verschulden des Verkäufer verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar" ist.
Das Landgericht Heidelberg hat diese Argumentation nun auch für den vorliegenden Fall angewendet. Es sei unerheblich ob der Mangel erst während der Auktion auftrete, oder bereits - unbemerkt - vorhanden war.
LG Heidelberg Urteil vom 12.12.2014, 3 S 27/14
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