Eckpunkte der Widerrufsfrist bei Online-Verträgen

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Einfach per Mausklick bestellen, statt Stress vor Ladenschluss. Die Möglichkeit des Widerrufs oder der kostenfreien Rücksendung machen es leicht. Doch häufig flattert dann einige Tage später Post ins Haus – „der Widerruf sei verspätet" oder gar nicht mehr möglich.

Generell gilt: Verbraucher haben bei Kauf in Online-Geschäften ein Widerrufsrecht; Unternehmer haben darüber zu informieren.
Die Dauer der Widerrufsfrist ist abhängig von der Gestaltung des Vertragsschlusses und dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Belehrung. Im Kern sind folgende Fallgestaltungen vertreten:

  • In einem Online-Shop wird ein bunter Strauß von Waren angeboten. Der Verbraucher wählt aus und bestellt über ein elektronisches Formular. Nachfolgend übersendet der Verkäufer ein freundliches Bestätigungsmail mit angehängter ordnungsgemäßer Belehrung. In diesem Fall ist der Vertrag über die Lieferung der Ware mit der Bestätigung zustande gekommen. Die Belehrung ist zeitgleich – also bei Vertragsschluss – erfolgt. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen (§§312d, 355 Abs.1 BGB).
  • Erfolgt die Bestätigung der Bestellung automatisiert, so spricht einiges dafür, dass sich der Verkäufer mit seinem Angebot im Internet binden wollte und der Vertragsschluss bereits bei Bestellung durch den Verbraucher erfolgt ist. Dann ist die Belehrung nach Vertragsschluss erfolgt, die Widerrufsfrist beträgt einen Monat (§§312d, 355 Abs. 2 BGB).
  • Häufiger ist aber der Fall, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einbezogen sind, nach denen nicht schon mit der Bestätigung, sondern erst mit der Auslieferungsmitteilung oder gar mit der Anlieferung der Ware der Vertrag zustande kommt. Wird die Belehrung per E-Mail übersandt oder liegt diese dem Warenpaket bei, so erfolgt die Belehrung bei Vertragsschluss und die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen.
  • Bei Kauf von Waren über Auktionshäuser wird der Vertrag mit dem Klick zum Sofort-Kauf oder mit dem Zuschlag der Auktion geschlossen. Die Belehrung auf der Angebotsseite erfüllt nicht die notwendige Textform. Wird diese dann per E-Mail übersandt, so beträgt die Widerrufsfrist einen Monat.

Bestimmte Warengruppen, wie z.B. Zeitschriften, vom Besteller nach Lieferung entsiegelte CD oder DVD, Finanzdienstleistungen mit Preisschwankungen, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Generell gelten bei Dienstleistungen Besonderheiten. So entfällt hier das Widerrufsrecht, soweit die Leistung vom Besteller in Anspruch genommen wird oder der Dienstleister mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt.

Ist die Dauer geklärt, so stellt sich die Frage nach dem Beginn der Frist. Es müssen immer zwei Dinge zusammen kommen. Zum einen beginnt die Frist nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher in Textform – z.B. per Brief, E-Mail oder Fax- über das Widerrufs- und Rückgaberecht informiert hat. Zum anderen gilt für online bestellte Waren - „jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger". Werden wiederkehrende Leistungen (z.B. Gemüseabonnement) vereinbart, ist frühester Starttermin die erste Teillieferung. Bei Dienstleistungen ist frühester Termin der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Ist für den Vertrag die Schriftform vereinbart, beginnt die Frist erst, wenn der Verbraucher entsprechende Schriftstücke in den Händen hält (§355 Abs. II 3 BGB).

Weitere Hinweise: Bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung erlischt das Widerrufsrecht nicht, weder in zwei Wochen, noch in einem Monat oder in sechs Monaten. Eine fehlerhafte Belehrung wird zudem häufig als wettbewerbswidrig eingestuft. Wettbewerber können den Unternehmer dann kostenpflichtig abmahnen.

Seit dem 01.04.2008 ist die neue Fassung der Musterbelehrung nach BGB-Informationspflichten-VO in Kraft. Für Unternehmer gilt eine Übergangsfrist zur Anpassung ihrer Belehrung bis zum 01.10.2008.

Leserkommentare
von Hippopotamus Amphibius am 23.10.2008 08:10:37# 1
Hallo, wann beginnt die Widerrufsfrist denn genau? Sagen wir, Herr A hat von einem Onlineshop am Dienstag, 07.10.2008, Ware geliefert bekommen und die Frist beträgt zwei Wochen. Kann Herr A dann am 21.10.2008, ebenfalls ein Dienstag, noch den Widerruf absenden oder hätte er das spätestens am Montag dem 20.10.2008 tun müssen?
    
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