Fake-Bewertungen online
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Google-Bewertungen, Fake-Bewertungen, Bewertungen-löschen, ReputationsrechtWie können Unternehmen sich wehren?
Online-Bewertungen spielen eine entscheidende Rolle für den Erfolg eines Unternehmens. Potenzielle Kund:innen orientieren sich oft an der Meinung anderer, um Entscheidungen zu treffen. Doch was passiert, wenn falsche Bewertungen den Ruf eines Unternehmens schädigen? Diese Schritte können Sie ergreifen, um sich gegen Fake-Bewertungen zu wehren.
Warum sind Fake-Bewertungen problematisch?
Fake-Bewertungen, also bewusst falsche Bewertungen – egal ob positiv oder negativ – können erhebliche Konsequenzen für Unternehmen haben. Positive Fake-Bewertungen schaffen ein unrealistisches Bild und werden von Plattformen oft abgestraft, während negative Bewertungen Kund:innen abschrecken und Umsatzeinbußen verursachen können. Betroffene Unternehmen stehen dabei oft vor dem Problem, dass Verfasser:innen anonym agieren und Plattformen nicht immer kooperationsbereit sind.


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1. So lassen Sie falsche Bewertungen löschen
Einschaltung eines Anwalts
Natürlich kann man auch selbst gegen die Bewertungen vorgehen. ABER einen Anwalt einzuschalten, ist oft unvermeidbar. Ein Anwalt kann die Bewertung auf Rechtswidrigkeit prüfen und eine gezielte Löschanfrage an die Plattform formulieren. Diese muss für höhere Erfolgschancen mit den entsprechenden Urteilen und Gesetzen belegt werden.
Auch wenn mit den Verfasser:innen Kontakt aufgenommen werden soll und diese zur Beseitigung und Unterlassung aufgefordert werden, empfiehlt sich Rechtsbeistand. Natürlich braucht man zum Verfassen einer Abmahnung keinen Anwalt – aber auch diese muss rechtlich sicher und vor allem ausführlich begründet werden, um nicht oder nur schwer anfechtbar zu sein.
Direkte Kontaktaufnahme mit der Plattform
Einer der ersten Schritte ist die Kontaktaufnahme mit der Plattform, auf der die Bewertung erschienen ist. Viele Plattformen bieten Tools oder Meldefunktionen an, mit denen Sie eine Bewertung als unangemessen oder falsch melden können. Dabei sollten Sie folgende Informationen bereitstellen:
- Klare Darstellung der entsprechenden Passagen und Argumente, warum diese unwahr sind, belegt mit den passenden Urteilen und Gesetzen
- Beweise, z.B. dass es keine Geschäftsbeziehung mit den Verfasser:innen gab
- Screenshots und Dokumentation der Bewertung
Plattformen wie Google prüfen gemeldete Inhalte in der Regel, bevor sie über eine Löschung entscheiden. Dabei fordern sie die Verfasser:innen dazu auf, zur Beanstandung Stellung zu nehmen. Einige Plattformen fordern die Verfasser auch dazu auf, Belege vorzulegen, dass ein Geschäftsverhältnis bestand und die dargestellten Szenarien auch so stattgefunden haben. Antworten die Verfasser:innen nicht, wird die Bewertung in der Regel entfernt, da aber nicht immer eine Frist gesetzt wird, kann es passieren, dass eine Bewertung wieder reaktiviert wird.
Gerichtliche Schritte gegen die Plattform
In einigen Fällen können gerichtliche Schritte gegen die Plattform erforderlich sein, um die Entfernung der entsprechenden Bewertung zu erwirken. Dies setzt jedoch voraus, dass die Plattform das Prüfverfahren nicht oder nicht korrekt durchgeführt hat und die Bewertung Rechtsverletzungen, wie z.B. Verleumdung, unwahre Tatsachenbehauptung oder üble Nachrede enthält.
Abmahnung und Unterlassungserklärung
Sind die Verfasser:innen mit Namen und Adresse bekannt oder können diese ermittelt werden, kann eine Abmahnung an diese versendet werden. Diese fordert die Verfasser:innen dazu auf, die Bewertung zu entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Abmahnung kann außerdem Schadensersatzforderungen enthalten. Bei Fake-Bewertungen ist es aber nicht immer der Fall, dass die Verfasser:innen bekannt sind – da es sich meistens um Accounts unter einem Pseudonym oder von Bot-Accounts handelt.
Klage
Falls nicht auf die Abmahnung reagiert wird und auch die Plattform nicht entsprechend handelt, bleibt als letzter Schritt die Einreichung einer Klage. Dabei können Unternehmen auf Entfernung der Bewertung sowie Schadensersatz klagen, insbesondere wenn die Bewertung zu Umsatzverlusten geführt hat. Ein solcher Schaden muss allerdings nachgewiesen werden.
2. Vorbeugende Maßnahmen gegen Fake-Bewertungen
Neben der Reaktion auf bereits veröffentlichte Fake-Bewertungen können Unternehmen auch vorbeugende Schritte unternehmen:
- Monitoring: Nutzen Sie Tools, um Bewertungen regelmäßig zu überwachen und verdächtige Inhalte schnell zu erkennen.
- Transparenz: Reagieren Sie auf Kundenfeedback öffentlich und zeigen Sie, dass Sie Kritik ernst nehmen. Dies signalisiert potenziellen Fake-Verfassern, dass Sie aktiv sind und gerechtfertigte Kritik respektieren. Und auch andere Lesenden können erkennen, dass Sie mit gerechtfertigter Kritik respektvoll umgehen und nur Fake-Bewertungen bzw. unwahre Bewertungen entfernen lassen.
3. Fazit
Fake-Bewertungen können erheblichen Schaden anrichten, doch Unternehmen sind ihnen nicht schutzlos ausgeliefert. Mit einer Kombination aus schnellen Reaktionen, rechtlichen Schritten und vorbeugenden Maßnahmen können Sie Ihren guten Ruf effektiv verteidigen. Scheuen Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Auch wir bei advomare unterstützen Sie dabei, gegen Fake-Bewertungen vorzugehen. In einer kostenfreien Ersteinschätzung prüfen wir Ihre Bewertung, informieren Sie über Ihre Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Kontaktieren Sie uns gerne!
Rechtsanwalt Martin Jedwillat
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