Fallstricke bei Webseiten
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Abmahnung, Webseite, InternetauftrittAbmahnungen und ähnlichen Ärger vermeiden
Die Freude an der eigenen Webseite kann schnell durch eine teure Abmahnung getrübt werden. Dabei kann man eine solche Abmahnung relativ einfach vermeiden.
Jeder Internetauftritt muss darüber informieren, wer der Anbieter ist. Dabei sind zunächst Name und Vorname vollständig zu nennen. Wer im Handelsregister eingetragen ist, muss genau den dort eingetragenen Namen nennen. Außerdem muss die Anschrift mit Straßenangabe (kein Postfach) enthalten sein. Bei juristischen Personen sind die Rechtsform (GmbH, AG, GbR etc.), sowie die vertretungsberechtigten Organe (Vorstand, Geschäftsführer etc.) anzugeben. Außerdem müssen E-Mail-Adresse, Telefonnummer, (soweit vorhanden Aufsichtsbehörde, Registergericht und -nummer, sowie Umsatzsteueridentifikationsnummer) vorhanden sein. Am besten macht man die Angaben auf einer eigenen Seite, die meist "Impressum" oder "über uns" genannt wird und die von jeder Seite des Internetangebots schnell gefunden und per Link aufgerufen werden kann.

60435 Frankfurt
Tel: +49 (0) 69 9540 8865
Tel: 0700 RA DR LAPP (=0700 72 37 5277)
Web: https://www.dr-lapp.de
E-Mail:
Texte, Bilder und andere Inhalte darf man nur einstellen, wenn man die erforderlichen Rechte besitzt. Kopieren von anderen Seiten ohne Genehmigung ist tabu und kann teuer werden. Gibt man die Gestaltung in Auftrag, muss man vorher genau überlegen, was man damit anfangen möchte. Sollen später Broschüren, DVD oder andere Werbemittel bestellt werden, vereinbart man dies am besten gleich mit, sonst ist später ein Aufpreis fällig. Auch sollte von vornherein ausdrücklich geregelt werden, dass später eine Aktualisierung oder Änderung auch durch eine andere Agentur übernommen werden darf.
Wer über die Internetseite Waren oder Dienstleistungen auch an Verbraucher vertreibt, muss auch die komplexen Vorschriften des Fernabsatzrechts beachten. Dazu gehört insbesondere eine korrekte Widerrufsbelehrung. Hierzu hat das Bundesjustizministerium eine neue Musterbelehrung bereitgestellt, nachdem die früheren von verschiedenen Gerichten als fehlerhaft beurteilt worden waren. Auch dieses neue Muster sollte jedoch nur mit fachkundiger Beratung verwendet werden.
Auch fremde Marken und Logos darf man nur verwenden, wenn eine Genehmigung vorliegt. Man darf allerdings darauf hinweisen, dass man Markenprodukte gebraucht anbietet oder repariert. Alle Markenprodukte, die man rechtmäßig verkauft, darf man fotografieren und mit den Fotos bewerben. Man darf allerdings ohne Genehmigung weder die Herstellerfotos, noch die Herstellertexte noch Logos des Herstellers auf seine Seite hochladen.
Rechtliche Fehler bei der Gestaltung können schnell zu teuren Abmahnungen führen. Dies vermeidet man am besten durch einen juristischen Web-Check vor dem Start.
