Falsche Bewertungen auf Google & Co

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Bewertungen, Google-Bewertungen, Fake-Bewertungen, Google
0 von 5 Sterne
Bewerten mit:
0

Was kann ich rechtlich tun?

Ob Google, Facebook, Trustpilot oder jameda: Online-Bewertungen haben erheblichen Einfluss auf den geschäftlichen Erfolg. Doch was, wenn eine Bewertung gar nicht von echten Kund:innen stammt, falsche Tatsachen behauptet oder gar beleidigend ist? In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie rechtswidrige und Fake-Bewertungen erkennen, was rechtlich möglich ist und warum die Einschaltung eines Anwalts oder einer Anwältin entscheidend sein kann.

1. Wann ist eine Bewertung rechtswidrig?

Nicht jede schlechte Bewertung ist automatisch rechtswidrig. Grundsätzlich sind Meinungsäußerungen durch das Grundgesetz geschützt. Problematisch wird es aber, wenn:

Martin Jedwillat
Partner
seit 2024
Rechtsanwalt
Ulmenstraße 43a
18057 Rostock
Tel: 0381/36768101
Web: https://www.advomare.de/
E-Mail:
IT-Recht, Vertragsrecht, allgemein, Datenschutzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
  • falsche Tatsachen behauptet werden (z. B. "Die Firma hat mich betrogen", obwohl es keine Geschäftsbeziehung gab)
  • beleidigende Inhalte enthalten sind (z. B. "Der Händler ist ein Schwein")
  • anonyme Bewertungen offensichtlich von Mitbewerbern oder Fake-Accounts stammen
  • mehrfache Negativbewertungen von ein und derselben Person mit verschiedenen Accounts abgegeben wurden

Die Rechtsprechung unterscheidet dabei klar zwischen Meinung (zulässig) und unwahrer Tatsachenbehauptung (nachweisbar falsch = unzulässig).

2. Wie erkennt man Fake-Bewertungen?

Typische Merkmale unechter Bewertungen sind:

  • Kein konkreter Bezug zur Dienstleistung oder zum Produkt
  • Allgemeine, vage oder stark übertriebene Aussagen
  • Nutzung auffällig vieler Accounts mit identischen Inhalten
  • Plötzlicher Bewertungsüberfall mit vielen negativen Beiträgen in kurzer Zeit
  • Bewertungen von Personen, die nie in Kontakt mit dem Unternehmen standen

Gerade bei Google & Co. ist es oft schwer, den Ursprung der Bewertung nachzuvollziehen. Doch auch anonyme Nutzer müssen sich an geltendes Recht halten.

  3. Warum einen Anwalt einschalten?

Plattformen wie Google entfernen rechtswidrige Bewertungen nur, wenn ein klarer Rechtsverstoß vorliegt. Eine rechtlich fundierte Argumentation ist dabei entscheidend:

  • Anwält:innen können bewerten, ob tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt
  • Sie kennen die rechtlichen Hürden für Löschungsanträge und können den Antrag mit den passenden Urteilen und Gesetzen begründen
  • Mit anwaltlicher Unterstützung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Plattform reagiert
  • Im Fall der Ablehnung können dann auch schnell weitere Schritte  eingeleitet werden

Ohne anwaltliche Hilfe bleiben viele rechtswidrige Bewertungen bestehen, obwohl sie angreifbar wären.

 

4. Was sind die möglichen Schritte?

Der Ablauf zur Entfernung einer falschen Bewertung sieht in der Regel wie folgt aus:

  1. Sichtung & Bewertung: Prüfung, ob ein Rechtsverstoß vorliegt
  2. Dokumentation: Beweissicherung durch Screenshots, Zeitstempel etc.
  3. Löschantrag an Plattform: Juristisch begründeter Antrag auf Entfernung
  4. Kommunikation mit der Plattform: Rückfragen, Fristsetzung, Eskalation
  5. Abmahnung der Verfasser:innen: Wenn Name und Anschrift bekannt sind, können diese direkt abgemahnt werden
  6. Gerichtliches Vorgehen: Einstweilige Verfügung oder Klage zur Löschung und ggf. Schadensersatz

5. Wie advomare Sie unterstützen kann

Die Anwaltskanzlei advomare ist auf den Schutz digitaler Reputation spezialisiert. Wir bieten Ihnen:

  • Eine kostenfreie Ersteinschätzung, ob eine Bewertung rechtswidrig ist
  • Eine fundierte Rechtsprüfung und Strategie zur Entfernung
  • Die Löschung von Bewertungen auf Google, Facebook, jameda, Trustpilot & Co.
  • Die Kommunikation mit Plattformbetreibern und Reaktion auf Ablehnungen
  • Bei Bedarf die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche

advomare kennt die Anforderungen der verschiedenen Plattformen genau und sorgt für eine schnelle, zielgerichtete Lösung. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir uns um Ihre digitale Reputation kümmern.

Fazit

Falsche oder beleidigende Online-Bewertungen sind kein Kavaliersdelikt. Sie können den Ruf Ihres Unternehmens nachhaltig schädigen. Rechtlich bestehen aber klare Möglichkeiten, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Mit der Unterstützung von advomare bringen Sie Ihre Rechte effektiv zur Geltung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenfreie Ersteinschätzung!

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Martin Jedwillat

advomare Rechtsanwaltskanzlei
Ulmenstraße 43 A
18057 Rostock

Telefon: +49 381 36768101
Telefax: +49 381 367681010
Mail: kanzlei@advomare.de
www.advomare.de
Das könnte Sie auch interessieren
Internetrecht, Computerrecht Digitaler Reputationsschutz für kleine und mittlere Unternehmen: Ein Leitfaden
Internetrecht, Computerrecht Mein Unternehmen wurde negativ bewertet!
Internetrecht, Computerrecht Hasskommentare & Beleidigungen im Netz