Google Analytics auf der Homepage? Gefährlich! – Hintergrund und Tipps

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Die Einbindung von Google Analytics auf der Homepage ist beliebt, aber gefährlich. Denn eine rechtlich zulässige Einbindung ist kompliziert. Und beliebt ist Google Analytics gerade wegen seiner Unkompliziertheit. Erfahren Sie bei mir, wie Sie es richtig machen.

Die Einbindung von Google Analytics auf der Homepage ist beliebt, aber gefährlich. Denn eine rechtlich zulässige Einbindung ist kompliziert. Und beliebt ist Google Analytics gerade wegen seiner Unkompliziertheit. Erfahren Sie bei mir, wie Sie es richtig machen.

Hintergrund: Neuer Beschluss des LG Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat erst kürzlich wieder entschieden: Wer Google Analytics nicht ordnungsgemäß auf der Homepage einbindet, kann abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden( Beschluss des LG Hamburg v. 10.03.2016, Az. 320 O 127/16).

Im konkreten Fall moniert hatten die Richter, dass nicht ordnungsgemäß in der Datenschutzerklärung auf die Verwendung von Google Analytics hingewiesen wurde.

(Zwar ist rechtlich immer noch höchst umstritten, ob ein Verstoß gegen die ordnungsgemäße Verwendung (im Regelfall liegt ein Verstoß gegen § 13 TMG vor) tatsächlich durch Wettbewerber abgemahnt werden kann. Strittig ist in diesem Zusammenhang insbesondere, ob § 13 eine Marktverhaltensregel im Sinne des UWG ist. Nur dann wäre ein Verstoß abmahnbar.)

Immer wieder treffen Gerichte trotz der unklaren Rechtslage aber Entscheidungen zu Ungunsten der Webseitenbetreiber.

Tipps zu sicheren Verwendung

Sicher geht man nur, wenn man folgende Tipps berücksichtigt:

1. Schriftliche Vereinbarung mit Google zur Auftragsdatenverarbeitung (Ein entsprechendes Formular erhalten Sie bei mir)

2. Richtiger und vollständiger Hinweis in Datenschutzerklärung (Gerne bin ich hier behilflich)

3. IP-Adressen anonymisierten

4. Altdaten löschen

5. Widerspruchsrecht des Besuchers ermöglichen!

Nur bei Berücksichtigung dieser Tipps nutzen Sie Google Analytics rechtskonform, jedenfalls bestmöglichst rechtskonform, denn: klare gesetzliche Vorgaben gibt es leider nicht.

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