Google Bewertungen mit 1 Stern aber auch mit 2 oder 3 Sternen lassen sich löschen! Wir erklären wie!
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Google, 2, 3, Sterne, BewertungLassen Sie unberechtigte 1-Stern, 2-Sterne und 3-Sterne Google Bewertungen nicht einfach auf sich sitzen!
Google Bewertungen sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken und sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer sehr wichtig. Für Verbraucher entscheiden Google Bewertungen (bzw. der Bewertungsdurchschnitt), ob Sie Kontakt zu einem Unternehmen aufnehmen. Für ein Unternehmen sind Google Bewertungen bzw. Rezensionen ein wichtiger Indikator für die Kundenzufriedenheit.
Leider sind nicht alle Google Bewertungen bzw. Rezensionen („Bewertung" meint die Sterne und „Rezension" den Bewertungstext) echt und objektiv. Auch nach meiner mittlerweile fast 15-jährigen Berufserfahrung kann ich bestätigen, dass uns immer mehr Anfragen von Unternehmen erreichen, die von unberechtigten negativen Google Bewertungen betroffen sind. Umgangssprachlich werden diese Bewertungen auch oft als „Fake-Bewertungen" bezeichnet.


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Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
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Besonders auffällig ist insoweit, dass viele dieser Anfragen Google Bewertungen oder Rezensionen betreffen, die von Nichtkunden stammen (es also keinen tatsächlichen Kontakt zum bewerteten Unternehmen gegeben hat). Zusätzlich werden derartige negativen Google Bewertungen oder Google Rezensionen oftmals anonym abgegeben, um den Bewerter, der in Schädigungsabsicht gehandelt hat nicht auf den ersten Blick zuordnen zu können bzw. ausfindig machen zu können
Erfreulicherweise hat der Bundesgerichtshof (BGH) vor Kurzem entschieden, das unberechtigte Negativbewertungen von Nichtkunden unzulässig und daher zu löschen sind (in dem konkreten Fall ging es um eine negative Bewertung eines Hotels von einer Person, die kein Gast gewesen ist bzw. dies nicht nachweisen konnte). Für Interessierte ist hier zur Vertiefung ein Beitrag von mir zu dieser aktuellen BGH-Entscheidung:
In der Praxis handelt es sich nicht nur um negative 1-Sterne Bewertungen (mit und ohne Kommentar), sondern teilweise um unberechtigte 2-Sterne und 3-Sterne Google Bewertungen, welche Unternehmen teilweise schwer zu schaffen machen.
Kein Grund zur Sorge : Nicht nur unberechtigte negative 1-Sterne, sondern auch 2-Sterne und 3-Sterne-Bewertungen lassen sich löschen, sofern diese unberechtigt sind (also z. B. von Nichtkunden stammen oder falsche Tatsachenbehauptungen beinhalten).
Tip: egal ob 1-Sterne, 2-Sterne oder gar 3-Sterne-Bewertungen, negative Google Bewertungen nicht selbst löschen, sondern lieber von Fachanwalt löschen lassen!
Eine Vielzahl der Betroffenen, die wir seit mehreren Jahren Rund um das Thema „negative Google Bewertungen / Rezensionen löschen" beraten und betreut haben, hat zuvor selber erfolglos versucht, die unliebsamen schlechten Google Bewertungen löschen zu lassen.
Von einer Löschung der Google Bewertungen aus eigener Hand oder durch eine Agentur raten wir ab. Die wichtigsten Gründe in Kürze:
Google ignoriert oftmals Löschversuche von rechtlichen Laien
Mit einer falschen Begründung kann eine negative Bewertung, die Google eigentlich hätte löschen müssen, sogar trotz fehlender Berechtigung unlöschbar werden. Hier ist Vorsicht geboten. Lieber gleich zum Fachanwalt, um optimale Chancen auf eine erfolgreiche Löschung zu haben.
Agenturen, welche die Löschung von negativen Google Bewertungen anbieten sind illegal, da nur ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin in Deutschland negative Google Bewertungen löschen darf(siehe hierzu LG Hamburg, Urteil v. 28.06.2019 – 315 O 255/18).
Wir helfen auch Ihnen dabei, Ihre negativen 1-Stern, 2-Sterne sowie 3-Sterne Google Bewertungen bzw. negativen Google Rezensionen löschen zu lassen!
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Google Bewertungen und Rezensionen kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote im Bereich von 90 % bei der Löschung von unberechtigten Google Bewertungen (z. B. Fake-Bewertungen 1-Sterne, 2-Sterne und 3-Sterne Bewertungen ohne Kommentar) zu erreichen.
Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.
Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.
Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (ab 48.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).
Haben Sie eine unberechtigte 1-Stern, 2-Sterne- oder gar 3-Sterne-Bewertung bzw. Fake - Rezension auf Google erhalten und möchten diese dringend löschen lassen?
Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema negative Google Bewertungen löschen lassen:
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
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