Google verletzt kein Urheberrecht in Bildersuche

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Kein Urheberrechtsverstoß durch Google – Bildersuche

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte in seinem Urteil vom 29. April 2010 ( Az. : I ZR 69/08 ) entschieden, dass das Internet-Unternehmen Google in seiner Bildersuche keine Urheberrechte verletzt, dies berichtete nun die dpa und das Online-Nachrichtenportal www.stuttgarter-nachrichten.de im Beitrag vom 10.05.2010.

In letzter Instanz blieb damit die Klage einer Grafikerin und Malerin aus Weimar erfolglos. Sie hatte sich dagegen gewehrt, dass sogenannte Thumbnails (Miniaturansichten) ihrer Bilder in der Trefferliste des Google-Bildersuchdienstes gezeigt werden und verlangte eine Unterlassung mit Verweis auf ihre Urheberrechte.

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Die BGH-Richter sahen jedoch kein Urheberrecht verletzt und argumentierten, dass die Malerin letztlich selbst eine Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder gegeben hatte, da ihre Werke auf einer eigenen Homepage zu sehen sind. Dadurch habe sie den Zugriff der Suchmaschine auf ihr eigenes Portal ermöglicht, obwohl sie die technische Möglichkeit zur Verhinderung des Zugriffs hatte. Laut Urteilsbegründung des BGH konnte Google von der Einwilligung der Künstlerin ausgehen, obwohl keine „rechtsgeschäftliche Erklärung“ vorlag.

Der Bundesgerichtshof ging jedoch noch einen Schritt weiter, und verneinte auch eine Verantwortlichkeit der Internet-Suchdienste, wenn sie Bilder auf ihrer Trefferliste zeigen, die nicht vom Urheber selbst ins Internet gestellt wurden. Eine Haftung käme erst dann in Betracht, wenn der Betreiber einer Suchmaschine wisse, dass bei seinen gespeicherten Informationen eine Verletzung der Urheberrechte vorliegt. Damit orientierte sich der BGH an der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce).

Internet-Suchdienste, wie Google können somit aufatmen, da ihre gängige Praxis nach zutreffenden EU – Richtlinien gedeckt ist. “…Wenn wir eine Verletzung der Urheberrechte bejaht hätten, hätte es große Probleme für die Google-Bilder-Suche gegeben”, berichtete der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm. (Az. : I ZR 69/08 – Urteil vom 29. April 2010)

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