Hass im Netz

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Hass, Hasskommentare, Bewertungen, Google-Bewertungen, Tatsachenbahuptung
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Rechte der Betroffenen und Pflichten der Plattformen

Das Internet hat sich als Raum für freie Meinungsäußerung etabliert, aber diese Freiheit wird leider oft missbraucht. Hasskommentare in Sozialen Medien oder in Bewertungen sind ein wachsendes Problem, das nicht nur die Würde von Betroffenen verletzt, sondern auch die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschreitet. Was können Betroffene tun, und welche Verantwortung tragen Plattformen, um Hass im Netz zu bekämpfen?

Rechte der Betroffenen

Personen, die von Hass im Netz betroffen sind, stehen verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung, um sich zu wehren. Der erste Schritt ist oft die Prüfung, ob ein Kommentar strafrechtlich relevant ist. In Deutschland sind insbesondere folgende Straftatbestände von Bedeutung:

Martin Jedwillat
Partner
seit 2024
Rechtsanwalt
Ulmenstraße 43a
18057 Rostock
Tel: 0381/36768101
Web: https://www.advomare.de/
E-Mail:
IT-Recht, Vertragsrecht, allgemein, Datenschutzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
  • Beleidigung (§ 185 StGB): Angriffe auf die persönliche Ehre.
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB): Falsche Tatsachenbehauptungen, die den Ruf schädigen sollen.
  • Volksverhetzung (§ 130 StGB): Insbesondere bei Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen.
  • Bedrohung (§ 241 StGB): Wenn Gewalt oder andere Nachteile angedroht werden.

Betroffene können einerseits Ansprüche auf Entfernung bei der Plattform geltend machen oder zivilrechtlich gegen die Täter vorgehen. Letzteres umfasst auch Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz. In Fällen, in denen der Verfasser anonym bleibt, können Plattformen dazu verpflichtet werden, die Identität der Täter preiszugeben.

Bei besonders ernsten Fällen sollte man auch eine Anzeige in Erwägung ziehen.

Pflichten der Plattformen

Soziale Netzwerke und Plattformen spielen eine zentrale Rolle bei der Eindämmung von Hasskommentaren. So treffen die Plattformbetreiber bestimmte Pflichten, wenn es um Hasskommentare geht:

  • Prüfungs- & Löschpflicht: Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen nach Meldung geprüft und entsprechend gelöscht werden. Komplexere Fälle können auch mal mehrere Tage dauern. Durch das Digitale Dienste Gesetz werden Plattformbetreiber auch noch stärker in die Pflicht zur Prüfung und Beseitigung genommen. Als Betreiber:in einer öffentlichen Seite auf einer Social Media Plattform, sollte man stets schauen, was die Mitglieder der Community schreiben und Hasskommentare umgehend an die Plattformen melden.
  • Kontaktstelle und Beschwerdemanagement: Nutzer:innen muss eine leicht zugängliche Möglichkeit geboten werden, Inhalte zu melden.

Kommt eine Plattform diesen Pflichten nicht nach, drohen strenge Bußgelder. Dennoch zeigt die Praxis, dass Meldungen oft unzureichend bearbeitet werden.

Warum anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist

Das Vorgehen gegen Hasskommentare kann für Betroffene belastend und rechtlich komplex sein. Ein Anwalt oder eine Anwältin kann in mehreren Punkten helfen:

  1. Rechtsbewertung: Nicht jeder unangenehme Kommentar ist automatisch rechtswidrig. Denn es gilt immer noch die Meinungsfreiheit. Kommentare, die darunter fallen, dürfen nicht gelöscht werden. Jurist:innen können die Sachlage beurteilen und geeignete Maßnahmen empfehlen.
  2. Schnelles Handeln: Ein Anwalt kann Unterlassungserklärungen erwirken oder einstweilige Verfügungen beantragen, um weitere Veröffentlichungen zu verhindern. In Form von Abmahnungen können außerdem die Verfasser:innen zur Beseitigung aufgefordert und auch Schadensersatz geltend gemacht werden (dies ist aber nur möglich, wenn die Verfasser:innen mit Name und Anschrift bekannt sind).
  3. Durchsetzung von Ansprüchen: Viele Täter:innen agieren anonym. Anwält:innen wissen, wie Plattformen zur Herausgabe von Daten verpflichtet werden können.
  4. Langfristige Lösungen: Ein professionelles Vorgehen zeigt den Tätern, dass ihre Handlungen Konsequenzen haben, und kann präventiv wirken.
 

Fazit

Hass im Netz darf nicht als unvermeidbarer Bestandteil der Online-Kultur akzeptiert werden. Betroffene haben Rechte, die sie mit Unterstützung von Rechtsexpert:innen durchsetzen können. Gleichzeitig sind Plattformen verpflichtet, ihrer Verantwortung nachzukommen und eine sichere digitale Umgebung zu gewährleisten. 

Auch wir bei advomare unterstützen Sie, wenn Sie von rechtswidrigen Aussagen im Internet betroffen sind. Wir prüfen die Aussagen und informieren Sie in einer kostenfreien Ersteinschätzung über Ihre Erfolgsaussichten und Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns gerne.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Martin Jedwillat

advomare Rechtsanwaltskanzlei
Ulmenstraße 43 A
18057 Rostock

Telefon: +49 381 36768101
Telefax: +49 381 367681010
Mail: kanzlei@advomare.de
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