Hasskommentare & Beleidigungen im Netz
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Hasskommentare, Internet, Bewertungen, KommentareWas kann ich tun?
Ob auf Social Media, in Kommentarspalten oder per privater Nachricht – Hate Speech und Beleidigungen im Netz sind ein wachsendes Problem. Was viele Betroffene nicht wissen: Auch online gelten klare rechtliche Grenzen. Wer diese überschreitet, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wie Sie gegen Hate Speech vorgehen können und wie Sie die Kanzlei advomare dabei unterstützt.
1. Was sind Hasskommentare und wann sind sie strafbar?
Hasskommentare sind Äußerungen, die gezielt diffamieren, beleidigen, bedrohen oder zur Gewalt aufrufen. Sie können sich gegen Einzelpersonen oder Gruppen richten – etwa wegen Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Die Grenze zur Strafbarkeit ist dabei schnell erreicht.

seit 2024
Relevante Straftatbestände können sein:
- Beleidigung (§ 185 StGB)
- Verleumdung (§ 187 StGB)
- Üble Nachrede (§ 186 StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB)
- Volksverhetzung (§ 130 StGB)
Dabei kommt es immer auf den konkreten Inhalt und die Umstände der Äußerung an. Auch Bilder, Memes oder Videos können strafbar sein, wenn sie beleidigend oder verletzend sind. Der Kontext, in dem die Aussage getroffen wurde, spielt ebenfalls eine Rolle: Eine Äußerung in einem geschlossenen Chat kann anders bewertet werden als ein öffentlich zugänglicher Post auf einer vielbesuchten Plattform. Aber nicht jeder Kommentar ist Hate Speech. Erst kürzlich entschied das AG Passau, dass die Bezeichnung des Ex-Wirtschaftsministers Robert Habeck als „Vollidiot" im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung in einer Kommentarspalte zulässig sei.
2. Welche rechtlichen Schritte kann ich als Betroffener einleiten?
Wenn Sie von einem Hasskommentar betroffen sind, sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Beweise sichern: Machen Sie Screenshots vom Kommentar, der Profilseite des Absenders und dem Zeitstempel. Diese sind für alle weiteren Schritte, sei es eine Strafanzeige oder zivilrechtliche Klage, unerlässlich. Dokumentieren Sie möglichst alles, was zur Identifikation des Verfassers beitragen kann.
- Melden und Löschen: Melden Sie den Kommentar beim jeweiligen Plattformbetreiber (z. B. Facebook, Instagram, YouTube). Anbieter sind nach dem Digital Services Act dazu verpflichtet, strafbare Inhalte zügig zu löschen. Sie können dazu die vorgesehenen Meldeformulare auf den Plattformen nutzen.
- Strafanzeige stellen: Sie können Strafanzeige erstatten. Dies ist auch online möglich. Ob die Verfasser:innen ermittelt werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
- Zivilrechtliche Ansprüche prüfen: Neben strafrechtlichen Schritten können Sie zivilrechtlich auf Unterlassung, Widerruf, Richtigstellung und ggf. Schadensersatz klagen. Dafür ist die Einschaltung eines Anwalts sinnvoll. Oft kann schon eine anwaltliche Abmahnung zur Löschung führen und man kann mögliche Schadensersatzansprüche auch außergerichtlich durchsetzen.
3. Welche Rolle spielt ein Anwalt bei der Verfolgung von Hasskommentaren?
Viele Betroffene fühlen sich im Umgang mit Hassrede überfordert. Ein spezialisierter Anwalt unterstützt Sie dabei:
- bei der rechtlichen Einschätzung, ob eine Äußerung strafbar ist
- bei der Kommunikation mit Plattformen und Durchsetzung von Löschungen
- bei der Anzeigeerstattung und Begleitung im Strafverfahren
- bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, z. B. auf Unterlassung, Widerruf oder Geldentschädigung
- beim Einstellen eines digitalen Monitorings, um erneute Verstöße schneller zu erkennen
Darüber hinaus kann ein Anwalt auch beratend tätig werden, wenn es um die Bewertung der Risiken bei einer Reaktion in der Öffentlichkeit oder den Umgang mit Presseanfragen geht.
4. Wie hilft advomare konkret?
Als Kanzlei für Medien- und IT-Recht ist advomare auf den Schutz der digitalen Persönlichkeitsrechte spezialisiert. Wir unterstützen Sie bei:
- der sofortigen Sicherung und rechtlichen Bewertung von Hasskommentaren
- der Durchsetzung von Löschungs- und Unterlassungsansprüchen
- der außergerichtlichen Abmahnung der Verfasser
- der strafrechtlichen Verfolgung in Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden
- der Geltendmachung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld
- der Kommunikation mit Plattformen und Hostprovidern
Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch. Darin informieren wir Sie über Ihre Handlungsoptionen, Erfolgsaussichten und die aufkommenden Kosten.
Fazit
Hass im Netz ist keine Bagatelle. Wer beleidigt, bedroht oder hetzt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Als Betroffene haben Sie Rechte – und müssen die Angriffe nicht tatenlos hinnehmen. Die Kanzlei advomare steht Ihnen mit rechtlicher Expertise zur Seite, um Ihre Interessen konsequent durchzusetzen. Lassen Sie sich beraten, bevor Worte im Netz zu echten Verletzungen werden. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass aus digitalem Hass keine realen Folgen werden – weder für Ihre Psyche noch für Ihren Ruf oder Ihre berufliche Zukunft.
Rechtsanwalt Martin Jedwillat
advomare Rechtsanwaltskanzlei
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